Entlastung empfohlen
Mittwoch, 17. September 2014, 16:05 Uhr
Im Kreisausschuss ging es heute um die Entlastung des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern - Sondershausen...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
Aus der Begründung der Landrätin
Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2013 zu fünf Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse sowie die Planung 2013 eingehend erörtert.
Der Kreditausschuss fasste in insgesamt drei Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.
Der Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen per 31.12.2013 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer Witt und Herrn Verbandsrevisor Buchwald, hat am 12. Juni 2014 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Aufgrund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss von 626.708,76 € wurde in Höhe von 156.677,19 € der Sicher-heitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 470.031,57 € wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.
Der Geschäftsbericht 2013 liegt den Kreistagsmitgliedern vor.
Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages.
Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
Aus der Begründung der Landrätin
Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2013 zu fünf Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse sowie die Planung 2013 eingehend erörtert.
Der Kreditausschuss fasste in insgesamt drei Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.
Der Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen per 31.12.2013 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer Witt und Herrn Verbandsrevisor Buchwald, hat am 12. Juni 2014 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Aufgrund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss von 626.708,76 € wurde in Höhe von 156.677,19 € der Sicher-heitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 470.031,57 € wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.
Der Geschäftsbericht 2013 liegt den Kreistagsmitgliedern vor.
Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages.
Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
