Bestellung der Aufsichtsräte
Mittwoch, 17. September 2014, 16:21 Uhr
Im Kreisausschuss musste heute Bestellung der verschiedenen Aufsichtsräte empfohlen werden...
Benennung der Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Regionalbus-GesellschaftUnstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, 4 Mitglieder und deren Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages zu bestimmen.
Gemäß § 13 des Gesellschaftervertrages entsenden der Unstrut-Hainich-Kreis und der Kyffhäuserkreis jeweils vier Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Der Kreistag bestimmt dazu die vier Vertreter sowie deren Stellvertreter.
Die Fraktionen schlagen folgende Mitglieder und Stellvertreter vor:
Fraktion - Mitglied Aufsichtsrat Stellvertreter
keine (Verwaltung)
Grigoleit, Ines - Böttcher, Marc
CDU
Krautwurst, Jens – Kreyer, Joachim
DIE LINKE
Schmidt, Winfried - Rößner, Sigrid
SPD/GRÜNE
Kroneberg, Dieter – Vogt, Uwe
Benennung der Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, Frau Ines Grigoleit und Herrn Wolfgang Koenen in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zu entsenden.
Die Fraktionen schlagen neben der Vertreterin der Verwaltung, Frau Ines Grigoleit, als zweites Mitglied Herrn Wolfgang Koenen
vor. Stellvertreter gibt es im Aufsichtsrat nicht.
Benennung des Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH
Der Kyffhäuserkreis entsendet Herrn Holger Häßler in den Aufsichtsrat der Theater Nord-hausen/ Loh-Orchester Sondershausen GmbH.
Der Kyffhäuserkreis hat einen Sitz im Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft. Die Landrätin vertritt den Kyffhäuserkreis in der Gesellschaftsversammlung. Es wird vorgeschlagen, dass Herr Holger Häßler als Mitglied des Aufsichtsrats entsandt wird.
Stellvertreter gibt es im Aufsichtsrat nicht.
Wahl des Mitgliedes und dessen Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
Der Kreistag wählt ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen gemäß § 15 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG).
Der Kyffhäuserkreis stellt neben der Landrätin ein weiteres Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen, welches vom Kreistag zu wählen ist. Es ist auch ein Stellvertreter zu wählen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der Gemeinde- und Städtebund hat gemäß § 15 Abs. 3 ThürLPlG für die Wahl Vorschlagsrecht.
Der Gemeinde- und Städtebund schlägt folgende Personen vor:
Mitglied: Dittmer, Dagmar Stellvertreter: Reckling, Anja
Die Fraktionen schlagen folgende Personen vor:
Mitglied: Vogt, Uwe
Stellvertreter: Strickrodt, Dietmar
Die Wahl erfolgt gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises i.V.m. § 39 ThürKO.
Wahl des Mitgliedes und dessen Stellvertreter für die Thüringer Landkreisversammlung
Der Kreistag wählt ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Thüringer Landkreisversammlung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung des Thüringischen Landkreistages e.V.
Laut Satzung des Thüringer Landkreistages hat jeder Kreis zwei Stimmen in der Landkreisversammlung, die
- von der Landrätin oder ihrem Verhinderungsvertreter und
- einem vom Kreistag aus seiner Mitte gewählten Vertreter oder seinem Verhinderungs-
vertreter
abgegeben werden.
Dem Kreistag werden als Vertreter Steffen Lupprian und als Verhinderungsvertreter Torsten Blümel vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 20 Geschäftsordnung.
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen
Der Kreistag wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen.
Der Verwaltungsrat ist oberstes Organ und Aufsichtsorgan der Sparkasse.
Die Landrätin führt kraft Gesetzes den Vorsitz (§ 10 Abs. 1 ThürSpKG).
Gemäß der Satzung der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen besteht der Verwaltungsrat aus der Vorsitzenden und 6 weiteren sachkundigen Mitgliedern und 3 Beschäftigten der Sparkasse.
Der Kreistag wählt folgende 6 weitere sachkundige Mitglieder:
CDU:
Scheja, Raimund
DIE LINKE:
Schmidt, Winfried und Menge, Petra
SPD/GRÜNE:
Gehlhaar, Thomas und Mehle, Klaus
Autor: khhBenennung der Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Regionalbus-GesellschaftUnstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, 4 Mitglieder und deren Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages zu bestimmen.
Gemäß § 13 des Gesellschaftervertrages entsenden der Unstrut-Hainich-Kreis und der Kyffhäuserkreis jeweils vier Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Der Kreistag bestimmt dazu die vier Vertreter sowie deren Stellvertreter.
Die Fraktionen schlagen folgende Mitglieder und Stellvertreter vor:
Fraktion - Mitglied Aufsichtsrat Stellvertreter
keine (Verwaltung)
Grigoleit, Ines - Böttcher, Marc
CDU
Krautwurst, Jens – Kreyer, Joachim
DIE LINKE
Schmidt, Winfried - Rößner, Sigrid
SPD/GRÜNE
Kroneberg, Dieter – Vogt, Uwe
Benennung der Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, Frau Ines Grigoleit und Herrn Wolfgang Koenen in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zu entsenden.
Die Fraktionen schlagen neben der Vertreterin der Verwaltung, Frau Ines Grigoleit, als zweites Mitglied Herrn Wolfgang Koenen
vor. Stellvertreter gibt es im Aufsichtsrat nicht.
Benennung des Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH
Der Kyffhäuserkreis entsendet Herrn Holger Häßler in den Aufsichtsrat der Theater Nord-hausen/ Loh-Orchester Sondershausen GmbH.
Der Kyffhäuserkreis hat einen Sitz im Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft. Die Landrätin vertritt den Kyffhäuserkreis in der Gesellschaftsversammlung. Es wird vorgeschlagen, dass Herr Holger Häßler als Mitglied des Aufsichtsrats entsandt wird.
Stellvertreter gibt es im Aufsichtsrat nicht.
Wahl des Mitgliedes und dessen Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
Der Kreistag wählt ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen gemäß § 15 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG).
Der Kyffhäuserkreis stellt neben der Landrätin ein weiteres Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen, welches vom Kreistag zu wählen ist. Es ist auch ein Stellvertreter zu wählen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der Gemeinde- und Städtebund hat gemäß § 15 Abs. 3 ThürLPlG für die Wahl Vorschlagsrecht.
Der Gemeinde- und Städtebund schlägt folgende Personen vor:
Mitglied: Dittmer, Dagmar Stellvertreter: Reckling, Anja
Die Fraktionen schlagen folgende Personen vor:
Mitglied: Vogt, Uwe
Stellvertreter: Strickrodt, Dietmar
Die Wahl erfolgt gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises i.V.m. § 39 ThürKO.
Wahl des Mitgliedes und dessen Stellvertreter für die Thüringer Landkreisversammlung
Der Kreistag wählt ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Thüringer Landkreisversammlung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung des Thüringischen Landkreistages e.V.
Laut Satzung des Thüringer Landkreistages hat jeder Kreis zwei Stimmen in der Landkreisversammlung, die
- von der Landrätin oder ihrem Verhinderungsvertreter und
- einem vom Kreistag aus seiner Mitte gewählten Vertreter oder seinem Verhinderungs-
vertreter
abgegeben werden.
Dem Kreistag werden als Vertreter Steffen Lupprian und als Verhinderungsvertreter Torsten Blümel vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 20 Geschäftsordnung.
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen
Der Kreistag wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen.
Der Verwaltungsrat ist oberstes Organ und Aufsichtsorgan der Sparkasse.
Die Landrätin führt kraft Gesetzes den Vorsitz (§ 10 Abs. 1 ThürSpKG).
Gemäß der Satzung der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen besteht der Verwaltungsrat aus der Vorsitzenden und 6 weiteren sachkundigen Mitgliedern und 3 Beschäftigten der Sparkasse.
Der Kreistag wählt folgende 6 weitere sachkundige Mitglieder:
CDU:
Scheja, Raimund
DIE LINKE:
Schmidt, Winfried und Menge, Petra
SPD/GRÜNE:
Gehlhaar, Thomas und Mehle, Klaus
