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Mehr Geld für Vollzeitpflege

Donnerstag, 18. September 2014, 07:49 Uhr
Um ein Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 4, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII, zur Sicherung der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen im Bereich der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII musste gestern ein Beschluss im Kreisausschuss gefasst werden...


Der Kreisausschuss beschloss eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 75.000,00 € in der HHStelle 01.4556.7612.

Aus der Begründung der Landrätin

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII sind einerseits den
Zuzügen von sorgeberechtigten Eltern in den Kyffhäuserkreis, sowie den ständig steigenden Fallzahlen geschuldet.
Im Besonderen zeichnet sich ein immenser Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Vollzeitpflege durch Großeltern und Verwandte ab.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der HHStelle 01.4560.7713 (Hilfen in Heimen nach § 35 a SGB VIII).

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.


In der Diskussion sagte Jörg Steinmetz (CDU) an der Sache gibt es nicht zu rütteln, aber man sollte ermitteln, warum wir beim Zuzug so beliebt sind.

Landrätin Antje Hochwind (SPD): In Gesprächen mit benachbarten Landräte, sei eine ähnliche Tendenz zu sehen.

Wenn die Zuzüge nicht mal aus den Nachbarkreisen kommen, wo kommen sie dann her?
Autor: khh

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