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Entwicklungsplanungen verstoßen gegen Europarecht

Montag, 29. September 2014, 05:00 Uhr
Land Thüringen plant Kalksteinabbau auf der Kahlen Schmücke. Entwicklungsplanungen an der Kahlen Schmücke verstoßen gegen Europarecht, so der Verein zum Schutz der Kahlen Schmücke e. V. gegenüber kn...


Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen wurde federführend vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr erarbeitet. Dieses sieht im Bereich der Kahlen Schmücke Kalksteinabbau vor. Konkreter wird es dann nachfolgend bei der Regionalplanung werden. Das ist ein harter Verstoß gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht, wofür lange gekämpft wurde, und wofür schon aber Millionen EU-Fördermittel in den Naturschutz geflossen sind. Mehrfache Einwände vieler Träger öffentlicher Belange blieben bei der Abwägung mit den Bergbauinteressen unberücksichtigt. Die Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ hat die Einwendungen der Anrainergemeinden im November letzten Jahres blockiert. Seit 05. Juli 2014 hat dieses Planungswerk Rechtskraft.

Auf Seite 111 im Landesentwicklungsprogramm steht zu „Rohstoffpotenzial an Kalkstein zur Herstellung von Schotter und Splitt“: „Der planerische Schwerpunkt liegt bei diesem Rohstoff im Gebiet der Finne südlich von Bad Frankenhausen bis südlich Heldrungen im Ausstrich des Unteren Muschelkalkes. Hier muss nach Möglichkeiten der Ausweisung von Rohstoffsicherungsflächen zur kurz- bis mittelfristigen Gewinnung dieses Rohstoffes als Ersatz für auslaufende Kalksteinlagerstätten südöstlich der Region gesucht werden.“

In Burgwenden wird der Kalksteinabbau eingestellt. Wo soll es jetzt an der Schmücke losgehen, und wird der im Helderbachtal gelegene potentielle Sandtagebau wieder anvisiert? Diese Probleme sollten die Anrainergemeinden im Auge behalten, bevor die Regionalplanung sich festlegt.

Artikel 6 der FFH-Richtlinie schreibt für Pläne und Projekte, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung vor hinsichtlich der Erhaltungsziele des Gebietes und des Artenschutzes. So auch für den Landesentwicklungsplan. Deshalb wurde in vielen Stellungnahmen auf eine namentliche Benennung der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate, Gebiete von europäischem Schutzinteresse) hingewiesen, damit Konflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können – jedoch scheinbar vergebens. Eine Einsichtnahme in das Abwägungsprotokoll ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich, es darf das „Haus“ nicht verlassen, wie heute zu erfahren war. Niemand bekommt zugestellt, wie mit seiner Stellungnahme umgegangen wurde, auch nicht die Abgeordneten des Thüringer Landtages. Warum nicht? Darf niemand erfahren, was darin steht, und wer den Schmücke-Abbau will?

Beim geplanten Bodenabbau bis 60 Meter in die Tiefe käme es durch die Zerstörung der Flächen zu erheblichen Beeinträchtigungen. Auch mit Rücksicht auf den Umgebungsschutz wäre eine Alternativprüfung dringend ratsam gewesen, anstatt den dreifachen Schutzstatus bei der Abwägung zu ignorieren und im Kapitel „Rohstoffabbau“ auf die Schmücke hinzuweisen. So wären von vornherein Konflikte ausschließbar, anstatt sie zu erzeugen. Fälle der europäischen Rechtsprechung geben eindeutige Hinweise. Laut Gesetz sind zwar Ausnahmeprüfungen möglich, wenn dringend eine Lagerstätte für die Versorgung der Region erschlossen werden muß.

Aber da hätte das Land Thüringen von vornherein mit eindeutiger Klarheit seinen Willen durchsetzen müssen. Das Bundesprojekt „langer Autobahntunnel durch die Kahle Schmücke“ kann nicht einerseits mit EU-Fördermitteln für den Naturschutz finanziert werden, und andererseits bringt man 13 Jahre später doch den Steinbruch wieder in die Planungen, obwohl die Bundesregierung zuvor gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel erklärt hatte, dass der Schmückeabbau vom Land Thüringen nicht weiter verfolgt wird und gebeten hatte, das Beschwerdeverfahren 5119/98 einzustellen.

Dann hätte sich das Land Thüringen vor 15 Jahren durchsetzen müssen gegen den Tunnelbau. Klappt etwa die Kommunikation zwischen Thüringer Landes- und Bundesregierung nicht, hat Thüringen zu wenig Vertreter in Berlin?
Wer will dann die 100 Millionen EFRE-Fördermittel zurückzahlen, das Verkehrsministerium des Landes oder das des Bundes?

Verein zum Schutz der Kahlen Schmücke e. V.
Arbeitskreis Bundesautobahn A 71
Autor: khh

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