Wahl einer/s ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten
Mittwoch, 01. Oktober 2014, 17:03 Uhr
Beschlussvorschlag: Der Kreistag wählt gemäß § 11 (1) der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Ob ein Wahl erfolgte und wer es dann ist, erfahren Sie hier...
Im Vorfeld des Kreistages hatte es bereits Diskussionen gegeben, ob die Wahl eines ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten überhaupt sinnvoll ist.
Bei der Abstimmung zur Tagesordnung kam es bereits zu einer Änderung. Matthias Strejc (SPD) beantragte die Wahl vom Tagesordnungspunkt 24 auf Punkt 7 vorzuverlegen, was einstimmig angenommen wurde.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Nach § 11 (1) der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises wählt der Kreistag einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
Gemäß § 110 Abs. 3 ThürKO wird der ehrenamtliche Beigeordnete aus der Mitte des Kreistages für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Kreistages gewählt. Entsprechend § 112 ThürKO i.V.m. § 39 Abs. 2 ThürKO wird die Wahl geheim in öffentlicher Sitzung durchgeführt.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 39 Abs. 2 ThürKO).
Es werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet. Für eine erfolgreiche Wahl im 1. Wahlgang muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ungültig sind leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
Die Ernennung und Vereidigung des ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt im Anschluss an die Wahl.
Von SPD/Grüne Fraktion kam durch Matthias Strejc (SPD) der Vorschlag Torsten Blümel (Die Linke) als ehrenamtlichen Beigeordneten zu wählen. Torsten Blümel biete als langjähriges Kreistagsmitglied die besten Voraussetzungen. Gegenvorschläge gab es nicht.
Torsten Blümel wurde mit 25 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen gewählt. Die Wahl erfolgte in geheimer Abstimmung.
Autor: khhIm Vorfeld des Kreistages hatte es bereits Diskussionen gegeben, ob die Wahl eines ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten überhaupt sinnvoll ist.
Bei der Abstimmung zur Tagesordnung kam es bereits zu einer Änderung. Matthias Strejc (SPD) beantragte die Wahl vom Tagesordnungspunkt 24 auf Punkt 7 vorzuverlegen, was einstimmig angenommen wurde.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Nach § 11 (1) der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises wählt der Kreistag einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
Gemäß § 110 Abs. 3 ThürKO wird der ehrenamtliche Beigeordnete aus der Mitte des Kreistages für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Kreistages gewählt. Entsprechend § 112 ThürKO i.V.m. § 39 Abs. 2 ThürKO wird die Wahl geheim in öffentlicher Sitzung durchgeführt.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 39 Abs. 2 ThürKO).
Es werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet. Für eine erfolgreiche Wahl im 1. Wahlgang muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ungültig sind leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
Die Ernennung und Vereidigung des ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt im Anschluss an die Wahl.
Von SPD/Grüne Fraktion kam durch Matthias Strejc (SPD) der Vorschlag Torsten Blümel (Die Linke) als ehrenamtlichen Beigeordneten zu wählen. Torsten Blümel biete als langjähriges Kreistagsmitglied die besten Voraussetzungen. Gegenvorschläge gab es nicht.
Torsten Blümel wurde mit 25 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen gewählt. Die Wahl erfolgte in geheimer Abstimmung.




