Aktuelles aus dem Kreisausschuss
Mittwoch, 22. Oktober 2014, 16:41 Uhr
Zur Stunde findet die monatliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistags Kyffhäuserkreis statt. U.a gilt es mehrere überplanmäßige Ausgaben zu beschließen...
in einem ersten Tagesordnungspunkt ging es in einer Präsentation um die Organisationsüberprüfung des Stellenbedarfs der Kreisverwaltung durch die Fachhochschule Nordhausen - Prof. Dr. Stefan Zharadnik. Darüber wird kn in einem gesonderten Beitrag berichten.
Danach musste über ein überplanmäßige Ausgaben im Einzelplan 4, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII, zur Sicherung der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen im Bereich der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII. entschieden werden.
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 50.000,00 € in der HHStelle 01.4556.7612.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach
§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII sind einerseits den Zuzügen von sorgeberechtigten Eltern in den Kyffhäuserkreis, sowie den ständig steigenden Fallzahlen geschuldet.
Im Besonderen zeichnet sich ein immenser Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Vollzeitpflege durch Großeltern und Verwandte ab.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der HHStelle 01.4560.7713 (Hilfen in Heimen nach § 35 a SGB VIII).
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
In einer weiteren überplanmäßige Ausgabe ging es um die Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe III nach §§ 61 ff SGB XII
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 80.000,00 € in der HHStelle 01.41168.74223 (HzP i.E. Pfl.St. III).
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.
Im laufenden HHJahr zeichnete sich ein Fallanstieg, aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhalten aktuell nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Eine genaue Planung der Ausgaben wird dadurch immens erschwert.
Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner, die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten, fallen nunmehr in die Sozialhilfe, weil ihr Einkommen nicht mehr ausreichend ist.
Aufgrund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zum Sachleistungsverschaffungsanspruch des Hilfebedürftigen im Rahmen der Hilfe zur Pflege verlangen die Einrichtungsträger zudem eine Direktzahlung der Leistungen an das Heim. Leistungsminderndes Einkommen ( z. B. Renten ) sind dann auf den Sozialhilfeträger überzuleiten und werden als Einnahmen verbucht.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HHStelle 01.41168.2554 (Leistungen von Sozialleistungsträgern) gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhin einem ersten Tagesordnungspunkt ging es in einer Präsentation um die Organisationsüberprüfung des Stellenbedarfs der Kreisverwaltung durch die Fachhochschule Nordhausen - Prof. Dr. Stefan Zharadnik. Darüber wird kn in einem gesonderten Beitrag berichten.
Danach musste über ein überplanmäßige Ausgaben im Einzelplan 4, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII, zur Sicherung der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen im Bereich der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII. entschieden werden.
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 50.000,00 € in der HHStelle 01.4556.7612.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach
§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII sind einerseits den Zuzügen von sorgeberechtigten Eltern in den Kyffhäuserkreis, sowie den ständig steigenden Fallzahlen geschuldet.
Im Besonderen zeichnet sich ein immenser Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Vollzeitpflege durch Großeltern und Verwandte ab.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der HHStelle 01.4560.7713 (Hilfen in Heimen nach § 35 a SGB VIII).
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
In einer weiteren überplanmäßige Ausgabe ging es um die Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe III nach §§ 61 ff SGB XII
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 80.000,00 € in der HHStelle 01.41168.74223 (HzP i.E. Pfl.St. III).
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.
Im laufenden HHJahr zeichnete sich ein Fallanstieg, aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhalten aktuell nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Eine genaue Planung der Ausgaben wird dadurch immens erschwert.
Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner, die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten, fallen nunmehr in die Sozialhilfe, weil ihr Einkommen nicht mehr ausreichend ist.
Aufgrund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zum Sachleistungsverschaffungsanspruch des Hilfebedürftigen im Rahmen der Hilfe zur Pflege verlangen die Einrichtungsträger zudem eine Direktzahlung der Leistungen an das Heim. Leistungsminderndes Einkommen ( z. B. Renten ) sind dann auf den Sozialhilfeträger überzuleiten und werden als Einnahmen verbucht.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HHStelle 01.41168.2554 (Leistungen von Sozialleistungsträgern) gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
