Mehrere Risikogebiete auch im Kyffhäuserkreis ausgewiesen
Donnerstag, 27. November 2014, 09:04 Uhr
Geflügelpest - Erlass des Sozialministeriums zur Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten. Was alles zu beachten gilt, erfahren Sie mit einem Klick hier
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat gestern in Abstimmung mit der obersten Naturschutz- und Jagdbehörde den Erlass zur Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten an die zuständigen Behörden übergeben. Darin wird auch zu einem verstärkten Wildvogel-Monitoring zur Früherkennung einer Gefährdung durch aviäre Influenzaviren H5N8 aufgefordert. Die zuständigen Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte wurden per Erlass aufgefordert, diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung so bald wie möglich bekannt zu geben.
Aufgrund verwaltungs-
verfahrensrechtlicher Vorschriften wird die Stallpflicht für im Freiland gehaltenes Geflügel in Risikogebieten voraussichtlich ab Freitag wirksam. Ab dann müssen in Risikogebieten die Tiere in geschlossenen oder vor Kontakt mit Wildvögeln geschützten Ställen gehalten werden. Risikogebiete sind insbesondere größere Gewässer, die von Wildvögeln zum Sammeln oder zur Rast während des Vogelzugs genutzt werden. Demzufolge sind Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nähe betroffen. Die zuständigen Veterinärämter können im Einzelfall Ausnahmen von der Aufstallungspflicht genehmigen, sofern die in der Geflügelpest-Verordnung aufgeführten Bedingungen (Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse und Haltungsbedingungen, Sicherstellung der Unterbindung von Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln, Sicherstellung der Möglichkeit der erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung) erfüllt sind.
Der Erlass des Thüringer Sozialministeriums ergeht auch in Übereinstimmung mit einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Dieses hatte gestern das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland sowie den Eintrag des bereits im Land aufgetretenen Geflügelpestvirus H5N8 in Geflügelbestände durch Wildvögel als hoch eingestuft und empfohlen, die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen.
Das Thüringer Sozialministerium rät darüber hinaus allen Geflügelhaltern im Freistaat, ihre Tierhaltungen zu schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. Dies bedeutet, Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Tränkwasser des Hausgeflügels haben.
Auch bei Stallhaltung von Geflügel sind die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiter strikt einzuhalten bzw. zu verstärken. Das betrifft z.B. Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Einzelstallungen und Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Stallzugängen für Stiefel. Es müssen z.B. auch Möglichkeiten zur Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Einbringen von Einstreumaterialien etc. genutzt werden, geschaffen werden. Alle Futter- und Einstreulager für die Geflügelhaltung sind effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verlust, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Erkrankungen von Menschen, die dem neu aufgetretenen H5 Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind bisher nicht bekannt geworden.
Auf der Homepage des TMSFG erhalten Sie unter der Adresse
http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/index.aspx aktuelle Informationen zur Geflügelpest.
Als Risikogebiete gelten aus ornithologischer Sicht:
1. Alperstedter Ried, Flachmoor (SÖM)
2. Auleben, Teichgebiet (NDH)
3. Auma, Teichgebiet (GRZ)
4. Birkungen, Talsperre (EIC)
5. Dachwig, Talsperre (GTH)
6. Dankmarshausen Rhäden, Aue (WAK)
7. Bielen, Kiesgruben/Tagebau, (NDH)
8. Esperstedter Ried, Flachmoor (KYF)
9. Gera zwischen Malgera u. Mündung Unstrut, Fließgewässer/Aue (SÖM)
10. Haselbacher See, Standgewässer (ABG)
11. Haselbacher Teiche, Teichgebiet (ABG)
12. Haßlebener Ried, Flachmoor (SÖM)
13. Helma zw. Landesgrenze ST u. Mündung Unstrut,Fließgewässer/Aue (KYF)
14. Herbslebener Teiche, Kiesgruben/Tagebau (UH)
15. Heyda, Talsperre (IK)
16. Ilm zw. Oßmannstedt u. Mündung Saale, Fließgewässer/Aue (AP)
17. Ilmenau, Teichgebiet (IK)
18. Kelbra, Talsperre/Rückhaltebecken (KYF)
19. Kühnhausen, Kiesgruben/Tagebau (SÖM; EF)
20. Pleißeaue Windischleuba bis Schelchwitz, Fließgewässer, Aue,Teichgebiet (ABG)
21. Pleißeaue Windischleuba bis Landesgrenze SN, Fließgewässer,Aue (ABG)
22. Plothen, Teichgebiet (SOK)
23. Ratscher, Talsperre/Rückhaltebecken (HBN)
24. Saale zw. Saaldorf u. Landesgrenze ST, Fließgewässer, Aue (SOK; SLF; SHK; J)
25. Schömbach, Talsperre (ABG)
26. Seebach, Talsperre (UH)
27. Stotternheim Kiesgruben/Tagebau (EF; SÖM)
28. Straußfurt, Talsperre/Rückhaltebecken (SÖM)
29. Tüngeda, Talsperre (UH; GTH)
30. Unstrut zw. Oldisleben u. Bretleben inkl. Kiesteiche, Fließgewässer, Aue, Teichgebiet (KYF)
31. Unstrut zwischen Atern u. Roßleben inkl. Flutkanal, Fließgewässer, Aue (KYF)
32. Unstrut zw. Seebach u. Nägelstedt, Fließgewässer, Aue (UH)
33. Weiße Elster zw. Wünschendorf u. Landesgrenze ST (GRZ; G)
34. Werra zw. Dankmarshausen u. Lauchröden, Fließgewässer, Aue, Teiche (WAK)
35. Werra zw. Dorndorf u. Breitungen, Fließgewässer, Aue, Teiche (WAK)
36. Werra zw. Meiningen und Vachdorf, Fließgewässer, Aue, Teiche (SM)
37. Windischleuba, Talsperre (ABG)
38. Zeulenroda, Talsperre (GRZ)
Autor: khhDas Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat gestern in Abstimmung mit der obersten Naturschutz- und Jagdbehörde den Erlass zur Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten an die zuständigen Behörden übergeben. Darin wird auch zu einem verstärkten Wildvogel-Monitoring zur Früherkennung einer Gefährdung durch aviäre Influenzaviren H5N8 aufgefordert. Die zuständigen Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte wurden per Erlass aufgefordert, diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung so bald wie möglich bekannt zu geben.
Aufgrund verwaltungs-
verfahrensrechtlicher Vorschriften wird die Stallpflicht für im Freiland gehaltenes Geflügel in Risikogebieten voraussichtlich ab Freitag wirksam. Ab dann müssen in Risikogebieten die Tiere in geschlossenen oder vor Kontakt mit Wildvögeln geschützten Ställen gehalten werden. Risikogebiete sind insbesondere größere Gewässer, die von Wildvögeln zum Sammeln oder zur Rast während des Vogelzugs genutzt werden. Demzufolge sind Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nähe betroffen. Die zuständigen Veterinärämter können im Einzelfall Ausnahmen von der Aufstallungspflicht genehmigen, sofern die in der Geflügelpest-Verordnung aufgeführten Bedingungen (Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse und Haltungsbedingungen, Sicherstellung der Unterbindung von Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln, Sicherstellung der Möglichkeit der erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung) erfüllt sind.
Der Erlass des Thüringer Sozialministeriums ergeht auch in Übereinstimmung mit einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Dieses hatte gestern das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland sowie den Eintrag des bereits im Land aufgetretenen Geflügelpestvirus H5N8 in Geflügelbestände durch Wildvögel als hoch eingestuft und empfohlen, die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen.
Das Thüringer Sozialministerium rät darüber hinaus allen Geflügelhaltern im Freistaat, ihre Tierhaltungen zu schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. Dies bedeutet, Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Tränkwasser des Hausgeflügels haben.
Auch bei Stallhaltung von Geflügel sind die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiter strikt einzuhalten bzw. zu verstärken. Das betrifft z.B. Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Einzelstallungen und Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Stallzugängen für Stiefel. Es müssen z.B. auch Möglichkeiten zur Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Einbringen von Einstreumaterialien etc. genutzt werden, geschaffen werden. Alle Futter- und Einstreulager für die Geflügelhaltung sind effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verlust, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Erkrankungen von Menschen, die dem neu aufgetretenen H5 Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind bisher nicht bekannt geworden.
Auf der Homepage des TMSFG erhalten Sie unter der Adresse
http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/index.aspx aktuelle Informationen zur Geflügelpest.
Als Risikogebiete gelten aus ornithologischer Sicht:
1. Alperstedter Ried, Flachmoor (SÖM)
2. Auleben, Teichgebiet (NDH)
3. Auma, Teichgebiet (GRZ)
4. Birkungen, Talsperre (EIC)
5. Dachwig, Talsperre (GTH)
6. Dankmarshausen Rhäden, Aue (WAK)
7. Bielen, Kiesgruben/Tagebau, (NDH)
8. Esperstedter Ried, Flachmoor (KYF)
9. Gera zwischen Malgera u. Mündung Unstrut, Fließgewässer/Aue (SÖM)
10. Haselbacher See, Standgewässer (ABG)
11. Haselbacher Teiche, Teichgebiet (ABG)
12. Haßlebener Ried, Flachmoor (SÖM)
13. Helma zw. Landesgrenze ST u. Mündung Unstrut,Fließgewässer/Aue (KYF)
14. Herbslebener Teiche, Kiesgruben/Tagebau (UH)
15. Heyda, Talsperre (IK)
16. Ilm zw. Oßmannstedt u. Mündung Saale, Fließgewässer/Aue (AP)
17. Ilmenau, Teichgebiet (IK)
18. Kelbra, Talsperre/Rückhaltebecken (KYF)
19. Kühnhausen, Kiesgruben/Tagebau (SÖM; EF)
20. Pleißeaue Windischleuba bis Schelchwitz, Fließgewässer, Aue,Teichgebiet (ABG)
21. Pleißeaue Windischleuba bis Landesgrenze SN, Fließgewässer,Aue (ABG)
22. Plothen, Teichgebiet (SOK)
23. Ratscher, Talsperre/Rückhaltebecken (HBN)
24. Saale zw. Saaldorf u. Landesgrenze ST, Fließgewässer, Aue (SOK; SLF; SHK; J)
25. Schömbach, Talsperre (ABG)
26. Seebach, Talsperre (UH)
27. Stotternheim Kiesgruben/Tagebau (EF; SÖM)
28. Straußfurt, Talsperre/Rückhaltebecken (SÖM)
29. Tüngeda, Talsperre (UH; GTH)
30. Unstrut zw. Oldisleben u. Bretleben inkl. Kiesteiche, Fließgewässer, Aue, Teichgebiet (KYF)
31. Unstrut zwischen Atern u. Roßleben inkl. Flutkanal, Fließgewässer, Aue (KYF)
32. Unstrut zw. Seebach u. Nägelstedt, Fließgewässer, Aue (UH)
33. Weiße Elster zw. Wünschendorf u. Landesgrenze ST (GRZ; G)
34. Werra zw. Dankmarshausen u. Lauchröden, Fließgewässer, Aue, Teiche (WAK)
35. Werra zw. Dorndorf u. Breitungen, Fließgewässer, Aue, Teiche (WAK)
36. Werra zw. Meiningen und Vachdorf, Fließgewässer, Aue, Teiche (SM)
37. Windischleuba, Talsperre (ABG)
38. Zeulenroda, Talsperre (GRZ)
