Von der Trennung bis zur Scheidungsurkunde
Dienstag, 02. Dezember 2014, 15:37 Uhr
2013 wurden in der Bundesrepublik etwa 169 800 Ehen geschieden: immerhin 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Laufe von 25 Jahren werden wieder rund 26 Prozent aller geschlossenen Ehen geschieden – zu diesem Ergebnis kommt eine Statistik des Statistischen Bundesamts...
Als Erstes muss beim zuständigen Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes ein Scheidungsantrag eingereicht werden. Derjenige Ehegatte, der den Antrag gestellt hat, muss vorab die Gerichtskosten zahlen. Die Hälfte dieser Kosten muss der andere Ehegatte tragen.
Unter Umständen kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Nach Eingang des Scheidungsantrags sowie nach Zahlung der Gerichtskosten stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu.
Jeder der beiden Ehepartner benötigt einen eigenen Anwalt. Wer seine Scheidung zum bestmöglichen Preis durchführen möchte, sollte eine Scheidung online in Erwägung ziehen, wie sie von der Kanzlei Schmidt durchgeführt wird. Sie führt die Scheidung so schnell wie möglich durch und vertritt ihre Mandanten bundesweit vor dem jeweils zuständigen Familiengericht.
Das Gericht setzt eine Frist, in dem sich der andere Ehepartner zum Scheidungsantrag äußern muss. Zudem übersendet das Familiengericht an beide Ehepartner Formulare zwecks Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Nur wenn ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kommen auch persönliche Angelegenheiten zur Sprache. Weiterhin besprochen werden das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Unterhalt, wenn Kinder vorhanden sind. Und auch der Zugewinnausgleich wird auf dem Scheidungstermin geklärt.
Es wird festgestellt:
Autor: khhAls Erstes muss beim zuständigen Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes ein Scheidungsantrag eingereicht werden. Derjenige Ehegatte, der den Antrag gestellt hat, muss vorab die Gerichtskosten zahlen. Die Hälfte dieser Kosten muss der andere Ehegatte tragen.
Unter Umständen kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Nach Eingang des Scheidungsantrags sowie nach Zahlung der Gerichtskosten stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu.
Jeder der beiden Ehepartner benötigt einen eigenen Anwalt. Wer seine Scheidung zum bestmöglichen Preis durchführen möchte, sollte eine Scheidung online in Erwägung ziehen, wie sie von der Kanzlei Schmidt durchgeführt wird. Sie führt die Scheidung so schnell wie möglich durch und vertritt ihre Mandanten bundesweit vor dem jeweils zuständigen Familiengericht.
Das Gericht setzt eine Frist, in dem sich der andere Ehepartner zum Scheidungsantrag äußern muss. Zudem übersendet das Familiengericht an beide Ehepartner Formulare zwecks Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Auf dem Scheidungstermin
Auf dem Termin der Scheidung müssen beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Der Termin dauert etwa fünf bis zwanzig Minuten. In der Regel werden beide Noch-Ehegatten gefragt, seit wann sie in Trennung leben, ob beide mit der Scheidung einverstanden sind und sie müssen zudem Angaben über ihr Einkommen machen.Nur wenn ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kommen auch persönliche Angelegenheiten zur Sprache. Weiterhin besprochen werden das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Unterhalt, wenn Kinder vorhanden sind. Und auch der Zugewinnausgleich wird auf dem Scheidungstermin geklärt.
Es wird festgestellt:
- Berechnung des Unterhalts
- Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder
- Regelung des Besuchsrechts
- Höhe des Versorgungsausgleichs
- Höhe des Vermögensausgleichs
