Licht am falschen Ort kann teuer werden!
Dienstag, 09. Dezember 2014, 13:30 Uhr
Mit Lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug nehmen es manche Fahrzeugführer nicht so genau. Dazu eine Meldung der Polizei
Da werden blaue und rote Leuchtmittel im Innenraum des Fahrzeuges angebracht, was den Anschein erwecken soll ,es handelt sich um ein Einsatzfahrzeug.
Dies ist aber verboten und ist ein Verstoß gegen das Gebot , wonach an Fahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten Lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Bei Feststellung von solchen Leuchtmitteln wird ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig.
Werden durch diesen Unfug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro mit entsprechender Punktezahl, nämlich drei.
Autor: khhDa werden blaue und rote Leuchtmittel im Innenraum des Fahrzeuges angebracht, was den Anschein erwecken soll ,es handelt sich um ein Einsatzfahrzeug.
Dies ist aber verboten und ist ein Verstoß gegen das Gebot , wonach an Fahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten Lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Bei Feststellung von solchen Leuchtmitteln wird ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig.
Werden durch diesen Unfug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro mit entsprechender Punktezahl, nämlich drei.
