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Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2015

Dienstag, 20. Januar 2015, 08:56 Uhr
Das Thüringer Landesamt für Statistik teilte mit einem Schreiben zur Thematik „Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2015“ mit, dass im Jahr 2015 im gesamten Bundesgebiet monatlich eine 1% Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensuserhebung) durchgeführt wird. Dazu eine Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...


Das Thüringer Landesamt für Statistik teilte weiter mit, dass die Erhebung auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte erfolgt.

Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz sowie dem Statistikgeheimnis gemäß Bundesstatistikgesetz.

Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, dass das Thüringer Landesamt für Statistik entsprechende Befragungen auch im Kyffhäuserkreis zu o.g. Statistik durchführen wird. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren.

Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht eine Auskunftspflicht.
Autor: khh

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