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Krankenkasse als Fitnesscoach?

Mittwoch, 28. Januar 2015, 18:38 Uhr
Vorsicht bei der Weitergabe von Fitnessdaten, so warnt der Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit...

Der Presse waren Meldungen zu entnehmen, dass ein großer Versicherer in Europa künftig Fitnessdaten seiner Kunden sammeln will. Als Belohnung für der Gesundheit zuträgliches Verhalten winken dann Gutscheine oder Rabatte auf die zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung. Die Angebote sollen demnächst auch in Deutschland erhältlich sein.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) befürchtet, dass dies erst der Anfang einer Entwicklung ist, die er sehr kritisch beurteilt. Krankenkassen haben ein zunehmendes Interesse daran, Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zu erhalten. Dies aber nicht etwa nur, um sie möglichst effektiv bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen, sondern zumindest auch, um passgenaue Angebote zu erstellen, damit ihr eigenes finanzielles Risiko so gering wie möglich bleibt.

Der TLfDI warnt: „Sicher ist es verlockend, wegen der Übermittlung von Fitnessdaten ein günstigeres Angebot der Versicherung zu erhalten. Jeder Versicherte sollte sich aber darüber klar sein, dass er seiner Krankenkasse mit diesen Daten sensible Angaben über seine Gesundheit übermittelt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Krankenkasse anhand dieser Daten auch unliebsame Prognosen über die künftige gesundheitliche Entwicklung treffen kann, die sich für den Betroffenen finanziell ungünstig auswirken können.“

Das Problem stellt sich zunächst bei den privat Krankenversicherten. Nach den derzeit für gesetzliche Krankenkassen geltenden Regelungen ist eine Erhebung von Fitnessangaben unzulässig. Auch für die Erhebung im Rahmen einer Einwilligung ist nach Ansicht des TLfDI dort nach derzeit geltender Rechtslage kein Raum.

Dr. Lutz Hasse

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Autor: khh

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