Auch Panorama-Museum in Bad Frankenhausen profitiert
Donnerstag, 29. Januar 2015, 17:02 Uhr
Aufhebung von Haushaltssperre auch zugunsten des Panoramas in Bad Frankenhausen, so die Meldung von CDU-Landtagsmitglied Gudrun Holbe...
Aufgrund eines Beschlusses des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtages wurden jetzt Finanzmittel als Abschlagszahlungen an institutionelle Zuwendungsempfänger freigegeben. Wie Abgeordnete Gudrun Holbe mitteilt, profitiert von diesen Zahlungen auch das Panorama-Museum in Bad Frankenhausen.
Mit Trägerschaftsabkommen vom 21. Dezember 2007 wurde das Panorama vom Freistaat Thüringen auf den Trägerverein Panorama-Museum e.V. übertragen. Zugleich trat ein Personalüberleitungsvertrag sowie ein Finanzierungsabkommen in Kraft, das die Deckung des Fehlbetrages beim Betrieb des Museums seitens des Freistaates Thüringen zusagt.
Der Trägerverein widmet sich der Pflege und Erhaltung der Einrichtung als Kunstmuseum sowie als Pflegestätte des künstlerischen Werkes von Werner Tübke, weiterhin zur allgemeinen Förderung der bildenden Kunst, z. B. durch öffentliche Präsentationen, Forschungsvorhaben, Sonderausstellung, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Mit der Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Übernahme der laufenden Kosten für das erste Halbjahr 2015 ist der Betrieb des Museums sowie die Erfüllung oben genannter Aufgaben weiterhin garantiert.
Wahlkreisbüro Gudrun Holbe
Autor: khhAufgrund eines Beschlusses des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtages wurden jetzt Finanzmittel als Abschlagszahlungen an institutionelle Zuwendungsempfänger freigegeben. Wie Abgeordnete Gudrun Holbe mitteilt, profitiert von diesen Zahlungen auch das Panorama-Museum in Bad Frankenhausen.
Mit Trägerschaftsabkommen vom 21. Dezember 2007 wurde das Panorama vom Freistaat Thüringen auf den Trägerverein Panorama-Museum e.V. übertragen. Zugleich trat ein Personalüberleitungsvertrag sowie ein Finanzierungsabkommen in Kraft, das die Deckung des Fehlbetrages beim Betrieb des Museums seitens des Freistaates Thüringen zusagt.
Der Trägerverein widmet sich der Pflege und Erhaltung der Einrichtung als Kunstmuseum sowie als Pflegestätte des künstlerischen Werkes von Werner Tübke, weiterhin zur allgemeinen Förderung der bildenden Kunst, z. B. durch öffentliche Präsentationen, Forschungsvorhaben, Sonderausstellung, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Mit der Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Übernahme der laufenden Kosten für das erste Halbjahr 2015 ist der Betrieb des Museums sowie die Erfüllung oben genannter Aufgaben weiterhin garantiert.
Wahlkreisbüro Gudrun Holbe
