Schwere Geburt beim Thema Blitzen
Freitag, 30. Januar 2015, 16:04 Uhr
Mit den Zweckvereinbarungen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten tut man sich im Stadtrat von Sondershausen recht schwer, so auch gestern wieder...
Bereits im November 2011 wurde zwischen der Stadt Sondershausen und der Stadt Nordhausen eine gemeinsame Zweckvereinbarung mit Befristung abgeschlossen. Sprich, man wollte gemeinsam Temposündern das Handwerk legen.
Nach dem eine gemeinsame Blitzervereinbarung zwischen den Städten Bad Langensalza, Nordhausen und Sondershausen am Veto des Stadtrats Sondershausen gescheitert war, sollte die derzeitige Zusammenarbeit der Städte, welche mit einer Abordnungsvereinbarung geregelt ist, wieder durch die ursprüngliche Zweckvereinbarung geregelt werden.
Die Stadt berief sich auf die gute bisherige Zusammenarbeit mit Nordhausen und das man bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit einiges erreicht hat. Das werden sicher die über 100 geblitzten Raser in der Talstraße nicht so sehen aber Thomas Günzelmann von der Polizeiinspektion Kyffhäuser hatte einige Zahlen, die zeigen, dass durch die Blitzerei die geschwindigkeitsbedingen Verkehrsunfälle deutlich gesunken sein.
Auch wenn wir zugeben, so gleich mehrere Vertreter der Stadt, von der Blitzerei finanziell profitieren, steht doch die Erhöhung der Sicherheit im Vordergrund. Und bon Abzocke kann keine Rede sein, denn nicht nur Einheimische, sondern aus auswärtige Besucher können sich dort über die 38 Blitzer informieren:
Blitzerstellen in Sondershausen
Die Blitzerei geht der Fraktion der Volkssolidarität (vorgetragen von Tobias Schneegans) zu weit. In einem Antrag wollte man die Zahl der Blitzer auf einige wenige Stellen zu konzentrieren:
Ihr Argument Bürger sollen nicht abgezockt werden und gefährliche Stellen könne ja die Polizei blitzen. In diesem Zusammenhang kam die Frage von einem anderen Stadtratsmitglied, was macht es für einen Unterschied, ob die Polizei blitzt und das Geld im Landeshaushalt verschwindet oder die Stadt blitzt und das Stadtsäckel wenigstens auffüllt.
Der Großteil Stadträte diskutierte munter mit, so dass man mit dem Mitschreiben nicht mehr mitkam. Aber einiges ist hängen geblieben,so
- man darf Raser nicht schützen
- Blitzen ist rein Abzocke
- es darf keine rechtsfreien Räume geben, in den nicht geblitzt werden darf.
Bauamtsleiter Manfred Kucksch erläuterte die Kriterien für die Blitzort:
- Unfallschwerpunkte
- besondere Gefahrenstellen
- Lärmschutz (hier fordern es die Anlieger)
- sonstige Beschwerden.
Bei Festlegungen in der Vereinbarung sich nur auf bestimmte Stellen zu fixieren, schlösse Blitzen auf Grund von Beschwerden aus.
Wichtigstes Argument war dann allerdings die Forderungen des Landesverwaltungsamtes. Die hatte analoge Regeln wie es die Volkssolidarität (VS) gefordert hat in Apolda und Weimar als nicht rechtens gekippt. Die Mahnung von Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) war ernst, soll riskiert werden, dass die Regelung vom Landesverwaltungsamt gekippt wird, und wir vielleicht monatelang nicht blitzen dürfen?
Letztendlich gab es einen Kompromiss. Außerhalb der Vereinbarung wird der Ältestenrat des Stadtrates sich mit der Stadtverwaltung verständigen, an welchen Stellen werden geblitzt werden soll. Mit diesem Kompromiss zog die VS ihren Antrag zurück.
Nach langer Diskussion kam dann die Vorlage zur Abstimmung und bei sechs Enthaltungen wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Zweckvereinbarung mit Nordhausen zu unterzeichnen.
Es dürfen also durch die Stadt weiter Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Autor: khhBereits im November 2011 wurde zwischen der Stadt Sondershausen und der Stadt Nordhausen eine gemeinsame Zweckvereinbarung mit Befristung abgeschlossen. Sprich, man wollte gemeinsam Temposündern das Handwerk legen.
Nach dem eine gemeinsame Blitzervereinbarung zwischen den Städten Bad Langensalza, Nordhausen und Sondershausen am Veto des Stadtrats Sondershausen gescheitert war, sollte die derzeitige Zusammenarbeit der Städte, welche mit einer Abordnungsvereinbarung geregelt ist, wieder durch die ursprüngliche Zweckvereinbarung geregelt werden.
Die Stadt berief sich auf die gute bisherige Zusammenarbeit mit Nordhausen und das man bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit einiges erreicht hat. Das werden sicher die über 100 geblitzten Raser in der Talstraße nicht so sehen aber Thomas Günzelmann von der Polizeiinspektion Kyffhäuser hatte einige Zahlen, die zeigen, dass durch die Blitzerei die geschwindigkeitsbedingen Verkehrsunfälle deutlich gesunken sein.
Auch wenn wir zugeben, so gleich mehrere Vertreter der Stadt, von der Blitzerei finanziell profitieren, steht doch die Erhöhung der Sicherheit im Vordergrund. Und bon Abzocke kann keine Rede sein, denn nicht nur Einheimische, sondern aus auswärtige Besucher können sich dort über die 38 Blitzer informieren:
Blitzerstellen in Sondershausen
Die Blitzerei geht der Fraktion der Volkssolidarität (vorgetragen von Tobias Schneegans) zu weit. In einem Antrag wollte man die Zahl der Blitzer auf einige wenige Stellen zu konzentrieren:
Ihr Argument Bürger sollen nicht abgezockt werden und gefährliche Stellen könne ja die Polizei blitzen. In diesem Zusammenhang kam die Frage von einem anderen Stadtratsmitglied, was macht es für einen Unterschied, ob die Polizei blitzt und das Geld im Landeshaushalt verschwindet oder die Stadt blitzt und das Stadtsäckel wenigstens auffüllt.
Der Großteil Stadträte diskutierte munter mit, so dass man mit dem Mitschreiben nicht mehr mitkam. Aber einiges ist hängen geblieben,so
- man darf Raser nicht schützen
- Blitzen ist rein Abzocke
- es darf keine rechtsfreien Räume geben, in den nicht geblitzt werden darf.
Bauamtsleiter Manfred Kucksch erläuterte die Kriterien für die Blitzort:
- Unfallschwerpunkte
- besondere Gefahrenstellen
- Lärmschutz (hier fordern es die Anlieger)
- sonstige Beschwerden.
Bei Festlegungen in der Vereinbarung sich nur auf bestimmte Stellen zu fixieren, schlösse Blitzen auf Grund von Beschwerden aus.
Wichtigstes Argument war dann allerdings die Forderungen des Landesverwaltungsamtes. Die hatte analoge Regeln wie es die Volkssolidarität (VS) gefordert hat in Apolda und Weimar als nicht rechtens gekippt. Die Mahnung von Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) war ernst, soll riskiert werden, dass die Regelung vom Landesverwaltungsamt gekippt wird, und wir vielleicht monatelang nicht blitzen dürfen?
Letztendlich gab es einen Kompromiss. Außerhalb der Vereinbarung wird der Ältestenrat des Stadtrates sich mit der Stadtverwaltung verständigen, an welchen Stellen werden geblitzt werden soll. Mit diesem Kompromiss zog die VS ihren Antrag zurück.
Nach langer Diskussion kam dann die Vorlage zur Abstimmung und bei sechs Enthaltungen wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Zweckvereinbarung mit Nordhausen zu unterzeichnen.
Es dürfen also durch die Stadt weiter Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

