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Assistenzsysteme werden mit untersucht

Sonntag, 01. Februar 2015, 09:44 Uhr
Unsere Fahrzeuge werden immer sicherer. Seit Einbaupflicht des Sicherheitsgurtes bei Neuwagen im Jahr 1974 ging die Zahl der Verkehrstoten kontinuierlich zurück. Neben passiven Lebensrettern wie dem Gurt wurden in den folgenden Jahren vermehrt elektronische Sicherheitssysteme in den Fahrzeugen verbaut...


Ab 1. Juli 2015 werden die elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme bei der Hauptuntersuchung mit dem HU-Adapter geprüft.

Autofahren vor vierzig Jahren war ein nicht ungefährliches Unterfangen. 1970 gab es in der Bundesrepublik einen Rekord bei den Verkehrstoten. Nahezu 20 000 Menschen ließen damals ihr Leben auf der Straße. Mit der Einbaupflicht des Sicherheitsgurtes in Neuwagen 1974 und der zwei Jahre später eingeführten Anschnallpflicht gingen die Zahlen rapide zurück.

Einen weiteren großen Einfluss auf die Sicherheit der Fahrzeuge hatte die Einführung von elektronischen Sicherheits- und Assistenzsystemen wie Airbag, ABS (Anti-Blockier-System) oder ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm). Seit der Wiedervereinigung konnte die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland um mehr als 70 Prozent[1] reduziert werden, obwohl im gleichen Zeitraum bei nahezu konstanter Unfallzahl das Verkehrsaufkommen[2] um 26,1 Prozent anstieg.

Weniger Unfälle und mehr Sicherheit

Sicherheitskomponenten, die anfänglich nur in Prototypen oder der Luxusklasse verbaut werden, finden früher oder später auch in anderen Fahrzeugklassen Einzug. Vor 18 Jahren sorgte der sogenannte Elchtest für Furore. Mit ihm sollte die Fahrstabilität von Fahrzeugen beim Ausweichen eines plötzlichen Hindernisses getestet werden.

Heute gehört das ESP zur Serienausstattung und ist sogar seit 2011 in der EU bei Neufahrzeugen Pflicht. Andere moderne Fahrerassistenzsysteme sind dagegen noch nicht so stark verbreitet und oftmals teure Sonderausstattung, auf die schnell verzichtet wird. Nach wie vor bestimmen Aussehen, Komfort, Leistung oder Preis hauptsächlich die Autokaufentscheidung. So sind moderne Fahrerassistenzsysteme wie ein Abstandsregler, Spurhalteassistent oder Notbremsassistent gerade einmal in 2 bis 5 Prozent der Fahrzeuge verbaut.

Diese aktiven Assistenten können allerdings die Unfallzahlen und Verkehrsopfer weiter reduzieren. Immerhin ist bereits jetzt mehr als jedes fünfte Fahrzeug mit einem innovativen Lichtsystem wie Xenon- oder LED-Licht ausgerüstet, welches vor allem bei Nacht Unfälle verhindern kann. Demgegenüber verfügen heute beispielsweise 47 Prozent unserer Autos über eine Sitzheizung, 63 Prozent über Leichtmetallfelgen und 67 Prozent über eine Metalliclackierung[3].

Auch Sicherheitssysteme unterliegen Alterung und Verschleiß. Wie sicher die elektronischen Sicherheitsfeatures wirklich sind oder ob sie im Ernstfall entsprechend ansprechen, weiß man daher im Zweifel erst, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber ab 1. Juli 2015 vor, mit einem speziellen HU-Prüfadapter bei der Hauptuntersuchung die Bremswirkung, den Verbau von elektronischen Sicherheits- und Assistenzsystemen im Fahrzeug und die Funktion der lichttechnischen Einrichtungen zu prüfen. Auf dieser Grundlage kann die Hauptuntersuchung zukunftsorientiert an den jeweiligen technischen Fortschritt angepasst werden. Die Untersuchungen werden damit effizienter und sicherer.
Autor: red

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