KfW-Gründercoaching möglich
Dienstag, 24. Februar 2015, 15:10 Uhr
In bisheriger Form nur noch bis Ende April wird das Förderprogramm KfW-Gründercoaching bestehen. Interessenten sollten sich beeilen...
Das Beratungsförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Gründercoaching Deutschland" gilt in seiner bisherigen Form noch bis 30. April 2015. Danach werden sich Konditionen wie Kreis der Förderberechtigten sowie Förderhöchstbetrag ändern.
Darauf weist Udo Rockmann, Leiter im Regionalen Service-Center Nordhausen / Heiligenstadt / Artern der IHK Erfurt hin. Derzeit ist eine Beratungsförderung von 75 Prozent bis zu einer Bemessungsgrenze von 6000 Euro bis maximal fünf Jahre nach erfolgter Existenzgründung möglich.
Die Antragstellung erfolgt über Regionalpartner, zu denen auch die IHK Erfurt gehört. Nähere Auskünfte erteilt das RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw. Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.
Udo Rockmann
Leiter der RSC
Autor: khhDas Beratungsförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Gründercoaching Deutschland" gilt in seiner bisherigen Form noch bis 30. April 2015. Danach werden sich Konditionen wie Kreis der Förderberechtigten sowie Förderhöchstbetrag ändern.
Darauf weist Udo Rockmann, Leiter im Regionalen Service-Center Nordhausen / Heiligenstadt / Artern der IHK Erfurt hin. Derzeit ist eine Beratungsförderung von 75 Prozent bis zu einer Bemessungsgrenze von 6000 Euro bis maximal fünf Jahre nach erfolgter Existenzgründung möglich.
Die Antragstellung erfolgt über Regionalpartner, zu denen auch die IHK Erfurt gehört. Nähere Auskünfte erteilt das RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw. Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.
Udo Rockmann
Leiter der RSC
