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Zu selten genutzt: Sondertilgungen

Samstag, 07. März 2015, 09:25 Uhr
Bei einer Baufinanzierung gehören Sondertilgungen heute zum Standard und in den meisten Verträgen besteht die Möglichkeit, diese ohne Zinsaufschläge zu nutzen...


Doch in der Praxis machen Bauherren von diesem wichtigen Baustein viel zu selten Gebrauch. „Gerade in der niedrigen Zinsphase und bei älteren Bauherrn ist es wichtig, schnell zu tilgen und die Laufzeit zu verkürzen“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportal Baufi24.de. Je niedriger der Zins desto geringer fällt der Tilgungsanteil aus und die Laufzeit verlängert sich automatisch. Sondertilgungen bilden dagegen ein probates Mittel.

Wichtig ist, die Bedingungen im Vorfeld mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Üblich sind jährlich 5 Prozent der Darlehenssumme ohne Aufschläge. Aber es existieren auch Sonderregelungen, so sind etwa die meisten KfW-Darlehen jederzeit in beliebiger Höhe tilgbar. „Verlangen Banken erhöhte Zinssätze für Sondertilgungen, muss genau nachgerechnet werden, wann es sich lohnt“, erläutert Scharfenorth. Es nutzen wenige Kreditnehmer Sondertilgungen, da entweder keine freien Geldmittel vorhanden sind oder anderweitig ausgegeben werden.

Zur guten Finanzierungsplanung gehören sie dazu und sollten im Beratungsprozess immer zur Sprache kommen. Verhandlungsgeschick kann weitere und größere Sondertilgungen ermöglichen, im Idealfall ohne Zinsaufschläge. Erwartet ein Bauherr beispielsweise eine freiwerdende Lebensversicherung, kann diese einmalig als Sondertilgung mit in die Finanzierung einberechnet werden. „Lieber einmal Sondertilgen statt zweimal in den Urlaub fahren“, empfiehlt Scharfenorth.

Auch die Sparanlage lohnt sich aktuell nicht und eine Sondertilgung ist deutlich mehr wert. „Es geht immer darum, die Zinslast zu verringern, denn der größte Vorteil von Sondertilgungen liegt in der schnelleren Entschuldung und insgesamt weniger zu zahlenden Zinsen“, erklärt Scharfenorth.

Beispiel: Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro, 10 Jahre Laufzeit, einem Zins von 1,25 % und 1% Tilgung, beträgt die Restschuld 134.031,03 Euro. Das bedeutet eine Gesamtlaufzeit von 64 Jahren und 10 Monaten bei unveränderten Konditionen. Bei einer jährlichen Sondertilgung von 5 % (7.500 Euro) beträgt die Restschuld nur noch 54.559,91 Euro und die Laufzeit nur noch 15 Jahre und 7 Monate. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.
Autor: red

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