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Ab Montag darf wieder verbrannt werden

Sonntag, 08. März 2015, 10:53 Uhr
Das Wetter scheint zum Start ja günstig zu. Am morgen darf wieder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, mit der Einschränkung Bad Frankenhausen...

Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises gibt bekannt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom 02.03.1993, zuletzt geändert am 25.11.2014, veröffentlicht am 23.12.2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 721), am 24.12.2014 in Kraft getreten, das Landratsamt Kyffhäuserkreis das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt unter Beachtung folgender Anforderungen gestattet:

Ab Montag darf wieder verbrannt werden (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Ab Montag darf wieder verbrannt werden (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Archivfoto

Trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, darf in der Zeit

vom 09. März bis 08. Mai 2015
außer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und an Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) verbrannt werden.

In der Stadt Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht gestattet. Die Ortsteile der Stadt Bad Frankenhausen sind von dem Verbrennverbot ausgenommen.

Hier die Einzelheiten für das Verbrennen:
BAUM- UND STRAUCHSCHNITT DARF IM FRÜHJAHR VERBRANNT WERDEN.

Da die Verbrennzeit bis zum 08.Mai geht, muss man nicht gleich am Montag alles verbrennen.
Autor: khh

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