Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder
Mittwoch, 11. März 2015, 18:32 Uhr
Erfolgreicher Streiktag in der Mitteldeutschen Region - mehr als 25.000 Beschäftigte legten ihre Arbeit nieder, so eine Meldung der Gewerkschaft ver.di...
Dem Aufruf von ver.di am 11. März 2015 folgten Beschäftigte aus Universitäten, Landesämtern und –verwaltungen, von Studentenwerken und Straßenmeistereien aus den drei mitteldeutschen Bundesländern.
Mit ihrer Teilnahme an den Kundgebungen haben die Beschäftigten gezeigt, dass sie hinter ihren Forderungen stehen und diese auch öffentlich vertreten, so die erste Einschätzung des ver.di-Landesbezirksleiters Thomas Voß.
Allein in Magdeburg haben sich 10.000 Teilnehmer versammelt, in Dresden und Chemnitz waren jeweils 6.000 Beschäftigte auf der Straße. Die Auftaktkundgebung in Jena verfolgten 500 Teilnehmer, am Nachmittag fand eine weitere Kundgebung mit einer noch größeren Teilnehmerzahl statt. Der Leipziger Augustusplatz war mit 4.000 Teilnehmern gefüllt.
Die Forderungen für die Tarifrunde der Länder lauten im Einzelnen:
- Anhebung der Löhne und Gehälter um 5,5 %, mindestens aber um 175 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten,
- 100 Euro für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten,
- 30 Tage Urlaub für Auszubildende und unbefristete Übernahme für Auszubildende,
- Ausschluss sachgrundloser Befristungen,
- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamt/innen sowie Versorgungsempfänger/Innen der Länder und Kommunen,
- Ablehnung jeglichen Eingriffes in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Streitthema Betriebliche Altersversorgung
Zurzeit besteht im öffentlichen Dienst der Länder eine tarifvertraglich gesicherte Vereinbarung zur Altersversorgung. Die Zusatzversorgungskassen wurden 2001 bereits einem Systemwechsel unterzogen und sind seitdem in Form eines Betriebsrentensystems geregelt. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in die Kassen ein und heraus kommt eine zusätzliche Rente. Dieses System wollen die Arbeitgeber jetzt wieder verändern. Sie argumentieren, die Leistung sei nicht mehr finanzierbar und berufen sich dabei auf gestiegene Lebenserwartung und gesunkene Kapitalmarktzinsen. Sie wollen zwar weiter Beiträge geben, aber die Leistungszusage abschaffen und die Höhe Rentenbeträge der Marktentwicklung überlassen. Die Gewerkschaften betrachten das System durchaus als finanzierbar und werten die Forderung der Arbeitgeber als Lohnkürzungsdrohung.
Die Tarifverhandlungen werden am 16./17.03.2015 in Potsdam fortgesetzt.
Autor: khhDem Aufruf von ver.di am 11. März 2015 folgten Beschäftigte aus Universitäten, Landesämtern und –verwaltungen, von Studentenwerken und Straßenmeistereien aus den drei mitteldeutschen Bundesländern.
Mit ihrer Teilnahme an den Kundgebungen haben die Beschäftigten gezeigt, dass sie hinter ihren Forderungen stehen und diese auch öffentlich vertreten, so die erste Einschätzung des ver.di-Landesbezirksleiters Thomas Voß.
Allein in Magdeburg haben sich 10.000 Teilnehmer versammelt, in Dresden und Chemnitz waren jeweils 6.000 Beschäftigte auf der Straße. Die Auftaktkundgebung in Jena verfolgten 500 Teilnehmer, am Nachmittag fand eine weitere Kundgebung mit einer noch größeren Teilnehmerzahl statt. Der Leipziger Augustusplatz war mit 4.000 Teilnehmern gefüllt.
Die Forderungen für die Tarifrunde der Länder lauten im Einzelnen:
- Anhebung der Löhne und Gehälter um 5,5 %, mindestens aber um 175 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten,
- 100 Euro für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten,
- 30 Tage Urlaub für Auszubildende und unbefristete Übernahme für Auszubildende,
- Ausschluss sachgrundloser Befristungen,
- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamt/innen sowie Versorgungsempfänger/Innen der Länder und Kommunen,
- Ablehnung jeglichen Eingriffes in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Streitthema Betriebliche Altersversorgung
Zurzeit besteht im öffentlichen Dienst der Länder eine tarifvertraglich gesicherte Vereinbarung zur Altersversorgung. Die Zusatzversorgungskassen wurden 2001 bereits einem Systemwechsel unterzogen und sind seitdem in Form eines Betriebsrentensystems geregelt. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in die Kassen ein und heraus kommt eine zusätzliche Rente. Dieses System wollen die Arbeitgeber jetzt wieder verändern. Sie argumentieren, die Leistung sei nicht mehr finanzierbar und berufen sich dabei auf gestiegene Lebenserwartung und gesunkene Kapitalmarktzinsen. Sie wollen zwar weiter Beiträge geben, aber die Leistungszusage abschaffen und die Höhe Rentenbeträge der Marktentwicklung überlassen. Die Gewerkschaften betrachten das System durchaus als finanzierbar und werten die Forderung der Arbeitgeber als Lohnkürzungsdrohung.
Die Tarifverhandlungen werden am 16./17.03.2015 in Potsdam fortgesetzt.
