Ehrenamt im Kyffhäuserkreis
Donnerstag, 12. März 2015, 09:30 Uhr
Noch bis zum 31. März 2015 Zuschuss für Ehrenamt im Kyffhäuserkreis beantragen, so die Information aus dem Landratsamt...
Der Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit im Landkreis, insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Gesundheit und Sport. Die Gelder kommen vom Freistaat Thüringen und werden auf Grundlage der Vergabegrundsätze des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den Kyffhäuserkreis vergeben.
Auch für das Jahr 2015 hat der Landkreis Geld für ehrenamtliche Arbeit im Landkreis zur Verfügung. Bis zum 31. März können Sie noch einen Antrag einreichen. Für folgende Aktivitäten sind Zuwendungen möglich:
a) die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden,
b) Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,
c) Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,
d) individuelle Würdigungen ehrenamtlicher Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise,
e) Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
f) die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.
Bitte senden Sie hierzu den Antrag an:
andratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Ehrenamt
Markt 8
99706 Sondershausen
Alle nötigen Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Landratsamtes (www.kyffhaeuser.de) unter Landkreis à Ehrenamt im Kyffhäuserkreis.
Bei Fragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin Frau Panse unter der Telefonnummer 03632 / 741-624 gern zur Verfügung.
Autor: khhDer Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit im Landkreis, insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Gesundheit und Sport. Die Gelder kommen vom Freistaat Thüringen und werden auf Grundlage der Vergabegrundsätze des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den Kyffhäuserkreis vergeben.
Auch für das Jahr 2015 hat der Landkreis Geld für ehrenamtliche Arbeit im Landkreis zur Verfügung. Bis zum 31. März können Sie noch einen Antrag einreichen. Für folgende Aktivitäten sind Zuwendungen möglich:
a) die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden,
b) Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,
c) Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,
d) individuelle Würdigungen ehrenamtlicher Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise,
e) Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
f) die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.
Bitte senden Sie hierzu den Antrag an:
andratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Ehrenamt
Markt 8
99706 Sondershausen
Alle nötigen Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Landratsamtes (www.kyffhaeuser.de) unter Landkreis à Ehrenamt im Kyffhäuserkreis.
Bei Fragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin Frau Panse unter der Telefonnummer 03632 / 741-624 gern zur Verfügung.
