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Kurzarbeitergeld rechtzeitig beantragen

Dienstag, 17. März 2015, 14:15 Uhr
Das Saison-Kurzarbeitergeld hat erneut zahlreichen witterungsabhängigen Unternehmen über den Winter geholfen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, muss bei den Leistungsanträgen auf Vollständigkeit geachtet werden. Zudem sei nach Angaben der Arbeitsagentur wichtig, dass Ausschlussfristen eingehalten werden...

Arbeitgeber des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus haben seit Dezember für knapp 2.000 Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt.

Sie konnten dadurch die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern. Den Arbeitnehmern blieb der Arbeitsplatz erhalten und die Unternehmen ersparen sich im Gegenzug die Personalsuche im Frühjahr, weil ihnen gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten geblieben sind.

Wer die Zahlungen für Dezember geltend machen möchte, muss den entsprechenden Antrag bis zum 31. März 2015 bei der Arbeitsagentur eingereicht haben. Für den Monat Januar endet die Frist am 30.04., für Februar am 01.06. und für Monat März müssen die Anträge spätestens am 30.06.2015 bei der Behörde vorliegen.
Autor: red

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