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Neues aus Berlin (34)

Freitag, 27. März 2015, 11:51 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: „Wohngeld“ und stellt fest, SPD möchte regelmäßige Anpassung des Wohngeldes ermöglichen...

Zur Reform des Wohngeldgesetzes erklärt der Thüringer Haushaltspolitiker Steffen-Claudio Lemme (SPD):



„Es darf künftig nicht mehr vorkommen, dass das Wohngeld wie zuletzt sieben Jahre lang nicht mehr an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Denn vor der nun geplanten Reform zum 1. Januar 2016 fand die letzte Anpassung im Jahr 2009 statt. In der Zwischenzeit belasteten steigende Wohnkosten vor allem geringverdienende Haushalte stark.



Deshalb haben sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion nun darauf verständigt, den Gesetzesentwurf zur Wohngeldreform an einer entscheidenden Stelle zu ergänzen: Zukünftig soll die Bundesregierung angehalten werden, die Mietenhöhe, die Mietenstufen sowie die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre und nicht wie bislang alle vier Jahre zu überprüfen und den Deutschen Bundestag im Rahmen des Wohngeld- und Mietenberichts zu informieren.

Ziel ist, dass eine Anpassung des Wohngeldes künftig schneller umgesetzt werden kann. Die Überprüfung sollte sich an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten und der Veränderung der Einkommen und Lebenshaltungskosten orientieren.

Die Wohngeldreform ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, den die SPD in der großen Koalition umsetzen wird. Rund 870.000 Haushalte werden von einem höheren Wohngeld profitieren.“

Hintergrund:

Die Regelung soll im Paragraphen 39 des Wohngeldgesetzes verankert werden. Das Gesetz wird am 21. Mai 2015 erstmals im Bundestag beraten und soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.


Büro Steffen-Claudio Lemme
Mitglied des Deutschen Bundestages
Autor: khh

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