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Fahrstuhl für Scholl-Gymnasium

Mittwoch, 01. April 2015, 17:52 Uhr
Im Kreisausschuss des Kyffhäuserkreis wurde heute der Neubau eines Aufzugs am Gymnasium Sondershausen / Haus 1 ("Geschwister-Scholl") beschlossen...

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, für den Neubau der Aufzugsanlage im Gymnasium
Sondershausen, Haus 1 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro bereitzustellen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Ab den Schuljahresanfang 2015 wird ein körperlich behinderter Schüler das Gymnasium in
Sondershausen besuchen. Hierfür sind erhebliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz
notwendig.
Für die sächlichen und baulichen Voraussetzung, um die Beschulung zu gewährleisten, ist
der Schulträger verantwortlich.

Mit der Beplanung der baulichen Voraussetzung wurden Mitte Januar 2015 begonnen. Am 11.02.2015 wurde die erarbeitete Variante (Innenaufzug) bei einem Vororttermin durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege verworfen.
Es wurde, durch das Landesamt, die Variante eines Außenaufzuges mit Glasverkleidung,
favorisiert.

Die erste Kostenschätzung, im Bezug auf die geänderte Variante, lag der Verwaltung am
27.02.2015 vor. Die zusätzlichen Kosten betragen 120.000,00 Euro.
Durch den engen Zeitplan und die terminlichen Zwangspunkte (z.B. Abiturprüfung ab
04.05.2015, Bauende August 2015) müssen die notwendigen Beauftragungen zeitnah erfol gen, hierfür sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig.

Die Ausgaben für die geplante Maßnahme erhöhen sich um 120.000,00 Euro.


Über die Notwendigkeit der Maßnahme gab es keine Diskussion, da es sich um eine Pflichtaufgabe für den Landkreis handelt. Für diese Maßnahme Fördermittel zu bekommen, sei nicht möglich, denn darum drehten sich die Fragen der Ausschussmitglieder.

Allerdings werden sich die Kosten voraussichtlich wesentlich erhöhen, denn die wurden auf Basis eines Innenfahrstuhls ermittelt. Die vom Landesamt für Denkmalschutz geforderte Glasanlage könnte aber auch 270.000 Euro kosten. Die Ausschreibung ist erfolgt. Eine frühere Ausschreibung war bereits zurückgezogen worden. Ein Einbau des Fahrstuhls in Haus 2 sei nicht möglich gewesen.

Die Maßnahme muss bis zur Einschulung im September realisiert sein. Der Bau des Fahrstuhls im Haus 1 wird dazu führen, dass allen Einschulungen der 5. Klasse im Haus 1 erfolgen müssen, so Volker Stietzel vom Landratsamt.
Zur Finanzierung dieser Pflichtaufgabe müssen andere Aufgaben verschoben werden. So wird es bei der Bereitstellung von neuer EDV-Technik Verschiebungen geben, so Stietzel.
Autor: khh

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