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Leistungen werden besser

Freitag, 10. April 2015, 15:31 Uhr
Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 wird künftig die Qualität der Pflege gestärkt. Einerseits wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht, anderseits erhalten Pflegebedürftige und Angehörige ein höheres Pflegegeld sowie mehr Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege...


Bis 2030 wird die Zahl derer, die auf Pflege angewiesen sind um eine Millionen Menschen ansteigen. Daraus ergibt sich bereits heute ein enormer zusätzlicher Personalbedarf in Pflegeberufen, sowohl bei den Pflegefachkräften selbst als auch bei denen, die Pflegebedürftige umsorgen, betreuen und begleiten.

Zusätzlich wird es auch mehr Menschen geben, die in häuslicher Pflege von ihren Angehörigen betreut werden. Um die Pflegesituation in Deutschland nachhaltig zu verbessern, hat der Gesetzgeber zum 1. Januar das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, ein zweites Pflegestärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen soll die individuelle Pflegesituation der Betroffenen durch Leistungsflexibilisierungen und eine bessere Personalausstattung in den stationären Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Im Bundesdurchschnitt kommt derzeit auf 24 Pflegebedürftige eine zusätzliche Betreuungskraft. Künftig soll dieser Betreuungsschlüssel auf 1 zu 20 verbessert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wären zirka 45 000 Hilfskräfte allein in der stationären Pflege erforderlich - etwa doppelt so viele, wie heute im Einsatz sind. Deshalb bietet die Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe gemeinnützige GmbH als Teil der Unternehmensgruppe TÜV Thüringen an ihren Bildungsstandorten in Bad Liebenstein, Berlin, Erfurt und Jena ganz aktuell die modulare Qualifizierung für zusätzliche Betreuungskräfte an.

Weiterhin ist der Leistungsanspruch demenziell Erkrankter seit Januar erweitert worden. So haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 jetzt einen erweiterten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ihnen stehen ab sofort auch alle Leistungen der ambulanten Pflege zur Verfügung, wie sie Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe in Anspruch nehmen können.

So wird es diesem Personenkreis ebenfalls ermöglicht, Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie einen Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen zu bekommen. Darüber hinaus ist auch eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen möglich. Konkrete Informationen zu den neuen Leistungsänderungen gibt die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bmg.bund.de/ zur Verfügung.
Autor: red

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