Thüringer Gemeinschaftsschule Ebeleben
Mittwoch, 15. April 2015, 18:01 Uhr
Im Kreistag ging es heute um die Beschlussfassung zur Bestätigung der Thüringer Gemeinschaftsschule Ebeleben...
Antrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule
Der Kreistag beschloss einstimmig, dem Antrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/2016 zuzustimmen. Die Schule soll die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule Ebeleben hat am 03. Juli 2014 beschlossen, beim Schulträger (Kyffhäuserkreis) den Antrag auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu stellen. Dem Antrag wurde das erforderliche pädagogische Konzept beigefügt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat zwischenzeitlich festgestellt, dass dieses Konzept geeignet ist, um eine Gemeinschaftsschule entwickeln zu können.
Rechtliche Grundlage für diesen Antrag bilden die §§ 4 und 6a des Thüringer Schulgesetzes.
Gemäß § 13 Abs. 3, 3a des Thüringer Schulgesetzes ist bei Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule durch Schulartänderung das Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium herzustellen. Dies hat im Konsens mit der jeweiligen Schule (hier der RS Ebeleben) zu erfolgen.
Das Beispiel Oldisleben und das Beispiel der privaten Schule Heldrungen, zeigen die positiven Ergebnisse im Kyffhäuserkreis, so die Landrätin.
Der Vorsitzende des Bildungsausschusses, Uwe Vogt (SPD) unterstrich, es ist ein gleichberechtigte Schulform und findet es richtig, bis zur 8. Klasse gemeinsam zu nutzen. Er zeigt sich zufrieden, dass die Kommunen hinter den Umwandlungen stehen.
Durch diese Schulformen werden in Greußen und auch in Ebeleben die Schulstandorte gesichert. Vogt ist überzeugt, dass die Gemeinschaftsschulen ein Erfolg werde.
Johannes Selle (CDU) das Beispiel Gemeinschaftsschule bereichert die Schullandschaft. Wir wollen aber auch, dass die Grundschulen in der Fläche erhalten werden sollen. Auch andere Schulformen sollen den Kindern erhalten werden.
Autor: khhAntrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule
Der Kreistag beschloss einstimmig, dem Antrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/2016 zuzustimmen. Die Schule soll die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule Ebeleben hat am 03. Juli 2014 beschlossen, beim Schulträger (Kyffhäuserkreis) den Antrag auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu stellen. Dem Antrag wurde das erforderliche pädagogische Konzept beigefügt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat zwischenzeitlich festgestellt, dass dieses Konzept geeignet ist, um eine Gemeinschaftsschule entwickeln zu können.
Rechtliche Grundlage für diesen Antrag bilden die §§ 4 und 6a des Thüringer Schulgesetzes.
Gemäß § 13 Abs. 3, 3a des Thüringer Schulgesetzes ist bei Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule durch Schulartänderung das Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium herzustellen. Dies hat im Konsens mit der jeweiligen Schule (hier der RS Ebeleben) zu erfolgen.
Das Beispiel Oldisleben und das Beispiel der privaten Schule Heldrungen, zeigen die positiven Ergebnisse im Kyffhäuserkreis, so die Landrätin.
Der Vorsitzende des Bildungsausschusses, Uwe Vogt (SPD) unterstrich, es ist ein gleichberechtigte Schulform und findet es richtig, bis zur 8. Klasse gemeinsam zu nutzen. Er zeigt sich zufrieden, dass die Kommunen hinter den Umwandlungen stehen.
Durch diese Schulformen werden in Greußen und auch in Ebeleben die Schulstandorte gesichert. Vogt ist überzeugt, dass die Gemeinschaftsschulen ein Erfolg werde.
Johannes Selle (CDU) das Beispiel Gemeinschaftsschule bereichert die Schullandschaft. Wir wollen aber auch, dass die Grundschulen in der Fläche erhalten werden sollen. Auch andere Schulformen sollen den Kindern erhalten werden.
