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Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Mittwoch, 15. April 2015, 20:15 Uhr
Die Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises wurde für Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II wurde aufgehoben...


Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II

Die Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zu § 22 SGB II vom 08.12.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.01.2012 und der Anpassung aufgrund der Mietwerterhebung 2012/ 2013 vom 07.11.2013 wird aufgehoben.

Die Landrätin wird ermächtigt, den unbestimmten Rechtsbegriff der „angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung“ durch Dienstanweisung auf der Basis von regelmäßigen Mietwerterhebungen sowie unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu konkretisieren.

Dem Sozialausschuss soll regelmäßig hierüber berichtet werden.

In der Diskussion gab es folgende Hinweise:

Beatrice Ritzke (Die Linke) regte an, die jeweiligen Änderung in der Webseite darzustellen, damit mehr Transparenz zu haben. So würden Entscheidungen des Jobcenters besser verstanden werden.
Joachim Kreyer (CDU) warf ein, dass auch die Wohnungsunternehmen mit steigenden Kosten zu kämpfen hätten. Vor Änderungen sollte es Abstimmungen mit den Wohnungsunternehmen geben

Landrätin Antje Hochwind sicherte zu, die Einwürfe zu berücksichtigen.

Der Beschluss ging bei vier Enthaltungen problemlos durch die Abstimmung.
Autor: khh

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