Zulassung des Bürgerbegehren in Bad Frankenhausen zurückgenommen!
Freitag, 24. April 2015, 08:08 Uhr
Stadt Bad Frankenhausen nimmt die Zulassung des Bürgerbegehrens zurück und erklärt es für unzulässig. Stadtrat gibt weitere Baumaßnahmen am Schiefen Turm frei – Kosten deutlich unter den Erwartungen. Baubeginn am Montag. Dazu die Meldung aus der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen...
Die Stadtverwaltung der Kurstadt Bad Frankenhausen hatte am 08. April 2015 das Bürgerbegehren zum Schiefen Turm mit der Fragestellung Soll die Stadt Bad Frankenhausen über die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitere eigene finanzielle Mittel für das Projekt Schiefer Turm ausgeben? zugelassen.
Zulassung des Bürgerbegehren zurückgenommen! (Foto: Stadt Bad Frankenhausen)
Nach der Zulassung erhielt die Stadtverwaltung eines Bürgers der Kurstadt und Rechtsanwaltes den Hinweis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, das es sich gegen geltende Gesetze richtet. Wir haben als Stadtverwaltung die erhaltene Hinweise für plausibel erhalten und uns weiteren Rechtsbeistand diesbezüglich eingeholt. Im Ergebnis der Prüfung kamen alle Beteiligte zum gleichen Ergebnis, das Bürgerbegehren ist unzulässig. Sodass wir nun handeln mussten, da auch für uns die Rechtslage eindeutig ist und haben den Bescheid zur Zulassung des Bürgerbegehrens vom 08. April gestern zurück genommen, so der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Herr Matthias Strejc (SPD).
Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld der gestrigen Stadtratssitzung die drei Antragssteller zu einem persönlichen Gespräch ins Rathaus eingeladen und ihnen den neuen Sachverhalt erläutert und die Rücknahme der Zulassung ihres Bürgerbegehrens sowie die Unzulässigkeit des Begehrens übergeben.
Die Stadtverwaltung wurde auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass sich das Bürgerbegehren zum Schiefen Turm gegen geltendes Recht handelt und es daher unzulässig ist. Nach der Thüringer Kommunalordnung ist ein Bürgerbegehren über Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen, unzulässig.
Die in dem Bürgerbegehren zur Beantwortung gestellte Frage berücksichtig nicht, dass die Stadt Bad Frankenhausen ihre öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung des Denkmals Schiefer Turm verletzen würde. Nach der Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, diese denkmalgerecht zu erhalten pfleglich zu behandeln, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist. Und die Erhaltung ist für die Kommune zumutbar. Es besteht für die Stadt keine Befreiung von ihrer denkmalschutzrechtlichen Verpflichtung zur Erhaltung.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil im Jahr 2008 entschieden, dass für Kommunen eine gesteigerte denkmalschutzrechtliche Erhaltungs- und Pflegepflicht im Vergleich zu einem privaten Eigentümer eines Denkmals besteht.
Dies ergäbe sich aus der Bestimmung des Art. 30 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung. Darin ist bestimmt, dass alle Kulturdenkmäler unter dem Schutz des Freistaates Thüringen und seiner Gebietskörperschaften stehen.
Ich könnte die Gründe für die Unzulässigkeit weiter ausführen. Aber im Kern ist es Fakt, dass wir uns als Kommune nicht der Erhaltung von Kulturdenkmälern entziehen können und damit ist das Bürgerbegehren unzulässig. Diese Einsicht kam vielleicht etwas zu spät, aber nun ist es einmal so und der Antragssteller hat nun die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht in Weimar dagegen zu klagen, so der Bürgermeister der Kurstadt Matthias Strejc.
Die Bauarbeiten für die Stabilisierung am Schiefen Turm beginnen am kommenden Montag.
Zudem vergab der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung weitere Leistungen für die Stabilisierung am Schiefen Turm.
Insgesamt vergab der Stadtrat 5 weitere Lose für die anstehenden Arbeiten. Diese Baumaßnahmen umfassen: die Vorfertigung der Stahlkonstruktion, Abbau- und Rückbauarbeiten, Gerüstbau-Leistungen, Bohrungen am Turmschaft für die Hauptanker, Arbeiten zur Mauerwerkssanierung innen und außen. Diese 5 Lose umfassen ein Leistungsvolumen von 228.000 €.
Gegenüber der Kostenberechnung unseres Planers liegen alle vergebenen Leistungen teilweise deutlich darunter, sodass die Bauarbeiten bisher wesentlich kostengünstiger sind. Die freiwerdenden finanzielle Mittel wollen wir für die weitere Mauerwerkssanierung einsetzen. Einen entsprechenden Änderungsantrag für die Fördermittel werden wir stellen, so voller Freude der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Herr Matthias Stejc.
Diese Entwicklung ist äußerst zufriedenstellend und zeigt den Kritikern, dass die Baumaßnahme eben doch kein Fass ohne Boden ist und wir dadurch auch mehr Leistungen am Mauerwerk durchführen können, so Strejc weiter.
Autor: khhDie Stadtverwaltung der Kurstadt Bad Frankenhausen hatte am 08. April 2015 das Bürgerbegehren zum Schiefen Turm mit der Fragestellung Soll die Stadt Bad Frankenhausen über die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitere eigene finanzielle Mittel für das Projekt Schiefer Turm ausgeben? zugelassen.
Zulassung des Bürgerbegehren zurückgenommen! (Foto: Stadt Bad Frankenhausen)
Nach der Zulassung erhielt die Stadtverwaltung eines Bürgers der Kurstadt und Rechtsanwaltes den Hinweis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, das es sich gegen geltende Gesetze richtet. Wir haben als Stadtverwaltung die erhaltene Hinweise für plausibel erhalten und uns weiteren Rechtsbeistand diesbezüglich eingeholt. Im Ergebnis der Prüfung kamen alle Beteiligte zum gleichen Ergebnis, das Bürgerbegehren ist unzulässig. Sodass wir nun handeln mussten, da auch für uns die Rechtslage eindeutig ist und haben den Bescheid zur Zulassung des Bürgerbegehrens vom 08. April gestern zurück genommen, so der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Herr Matthias Strejc (SPD).Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld der gestrigen Stadtratssitzung die drei Antragssteller zu einem persönlichen Gespräch ins Rathaus eingeladen und ihnen den neuen Sachverhalt erläutert und die Rücknahme der Zulassung ihres Bürgerbegehrens sowie die Unzulässigkeit des Begehrens übergeben.
Die Stadtverwaltung wurde auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass sich das Bürgerbegehren zum Schiefen Turm gegen geltendes Recht handelt und es daher unzulässig ist. Nach der Thüringer Kommunalordnung ist ein Bürgerbegehren über Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen, unzulässig.
Die in dem Bürgerbegehren zur Beantwortung gestellte Frage berücksichtig nicht, dass die Stadt Bad Frankenhausen ihre öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung des Denkmals Schiefer Turm verletzen würde. Nach der Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, diese denkmalgerecht zu erhalten pfleglich zu behandeln, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist. Und die Erhaltung ist für die Kommune zumutbar. Es besteht für die Stadt keine Befreiung von ihrer denkmalschutzrechtlichen Verpflichtung zur Erhaltung.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil im Jahr 2008 entschieden, dass für Kommunen eine gesteigerte denkmalschutzrechtliche Erhaltungs- und Pflegepflicht im Vergleich zu einem privaten Eigentümer eines Denkmals besteht.
Dies ergäbe sich aus der Bestimmung des Art. 30 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung. Darin ist bestimmt, dass alle Kulturdenkmäler unter dem Schutz des Freistaates Thüringen und seiner Gebietskörperschaften stehen.
Ich könnte die Gründe für die Unzulässigkeit weiter ausführen. Aber im Kern ist es Fakt, dass wir uns als Kommune nicht der Erhaltung von Kulturdenkmälern entziehen können und damit ist das Bürgerbegehren unzulässig. Diese Einsicht kam vielleicht etwas zu spät, aber nun ist es einmal so und der Antragssteller hat nun die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht in Weimar dagegen zu klagen, so der Bürgermeister der Kurstadt Matthias Strejc.
Die Bauarbeiten für die Stabilisierung am Schiefen Turm beginnen am kommenden Montag.
Zudem vergab der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung weitere Leistungen für die Stabilisierung am Schiefen Turm.
Insgesamt vergab der Stadtrat 5 weitere Lose für die anstehenden Arbeiten. Diese Baumaßnahmen umfassen: die Vorfertigung der Stahlkonstruktion, Abbau- und Rückbauarbeiten, Gerüstbau-Leistungen, Bohrungen am Turmschaft für die Hauptanker, Arbeiten zur Mauerwerkssanierung innen und außen. Diese 5 Lose umfassen ein Leistungsvolumen von 228.000 €.
Gegenüber der Kostenberechnung unseres Planers liegen alle vergebenen Leistungen teilweise deutlich darunter, sodass die Bauarbeiten bisher wesentlich kostengünstiger sind. Die freiwerdenden finanzielle Mittel wollen wir für die weitere Mauerwerkssanierung einsetzen. Einen entsprechenden Änderungsantrag für die Fördermittel werden wir stellen, so voller Freude der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Herr Matthias Stejc.
Diese Entwicklung ist äußerst zufriedenstellend und zeigt den Kritikern, dass die Baumaßnahme eben doch kein Fass ohne Boden ist und wir dadurch auch mehr Leistungen am Mauerwerk durchführen können, so Strejc weiter.
