Was vom Hauptausschuss nicht bestätigt wurde (3)
Montag, 27. April 2015, 00:23 Uhr
In der Sitzung des Hauptausschuss der Stadt Sondershausen vom letzten Donnerstag gab es eine Reihe Beschlussvorlagen, über die nicht abgestimmt wurden. Hier der 3. Teil über die Gebühren für das Schlossmuseum, die Bäder und die Gewerbesteuern....
Im Rahmen der Konsolidierung wird von der Stadt Sondershausen erwartet, dass alle Gebühren und Steuern auf den Prüfstand kommen. Über Teil 1 und 2, die Kitagebühren und die Bibliotheksnutzung, hatte kn bereits berichtet. Dann ging es um die Gebühren für die Nutzung der Bäder.
Bereits im Tagesordnungspunkt Haushaltskonsolidierung hatte das Bündnis aus SPD/Grüne, Die Linke und Volkssolidarität (VS) klar gemacht, man würde diesen Beschlussentwurf so nicht einfach in den Stadtrat durchwinken, kn berichtete bereits. So kamen weitere Papiere auch nicht zur Abstimmung.
Hier gibt es den Entwurfstext der Satzung für die Benutzung der Bäder Bergbad Sonnenblick und Freibad Großfurra:
Entwurf Gebühren Bäder
Nachdem bei der Erhöhung der Eintrittsgebühren in 2011 ausschließlich die Gebühren für die Einzelkarten betroffen waren, sollten nunmehr auch die Preise für die Mehrfachkarten angepasst werden. Die Gültigkeit der Karten zwischen den drei Bädern der Stadt Sondershausen sollen erhalten bleiben.
Hier gibt es den Entwurfstext der Satzung für die Entgeltordnung des Schlossmuseums
Entwurf Gebühren Schlossmuseum
Hier sind die Unterschied zwischen den gültigen Sätzen und den Entwurfswerten gegenübergestellt:
Ein weiterer Entwurf zur Gewerbesteuer kam ebenfalls nicht in die Abstimmung. Es ging um die Gewerbesteuern in Sondershausen.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung und der Beachtung der Mindesthebesätze für Realsteuern gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums über das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach Thüringer Finanzausgleichsgesetz macht sich die Erhöhung der Hebesätze erforderlich, so in der Begründung der Beschlussvorlage.
Laut Entwurf sollten
1. die Grundsteuer
a) für die Landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 383 v.H
festgelegt werden.
Wenn die Steuern noch in diesem Jahr wirksam werden sollen, müssen sie bis 30.6.2015 beschlossen sein, ansonsten könnten sie nicht nachträglich rückwirkend für das ganze Jahr festgelegt werden.
Wie sieht die Gewerbesteuer in anderen Städten aus (SDH 383 im Entwurf)?
- Erfurt 470
- Artern, Mühlhausen und Nordhausen 400
- Gotha 460
- Ilenau 420
Autor: khhIm Rahmen der Konsolidierung wird von der Stadt Sondershausen erwartet, dass alle Gebühren und Steuern auf den Prüfstand kommen. Über Teil 1 und 2, die Kitagebühren und die Bibliotheksnutzung, hatte kn bereits berichtet. Dann ging es um die Gebühren für die Nutzung der Bäder.
Bereits im Tagesordnungspunkt Haushaltskonsolidierung hatte das Bündnis aus SPD/Grüne, Die Linke und Volkssolidarität (VS) klar gemacht, man würde diesen Beschlussentwurf so nicht einfach in den Stadtrat durchwinken, kn berichtete bereits. So kamen weitere Papiere auch nicht zur Abstimmung.
Hier gibt es den Entwurfstext der Satzung für die Benutzung der Bäder Bergbad Sonnenblick und Freibad Großfurra:
Entwurf Gebühren Bäder
Nachdem bei der Erhöhung der Eintrittsgebühren in 2011 ausschließlich die Gebühren für die Einzelkarten betroffen waren, sollten nunmehr auch die Preise für die Mehrfachkarten angepasst werden. Die Gültigkeit der Karten zwischen den drei Bädern der Stadt Sondershausen sollen erhalten bleiben.
Hier gibt es den Entwurfstext der Satzung für die Entgeltordnung des Schlossmuseums
Entwurf Gebühren Schlossmuseum
Hier sind die Unterschied zwischen den gültigen Sätzen und den Entwurfswerten gegenübergestellt:
Ein weiterer Entwurf zur Gewerbesteuer kam ebenfalls nicht in die Abstimmung. Es ging um die Gewerbesteuern in Sondershausen.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung und der Beachtung der Mindesthebesätze für Realsteuern gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums über das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach Thüringer Finanzausgleichsgesetz macht sich die Erhöhung der Hebesätze erforderlich, so in der Begründung der Beschlussvorlage.
Laut Entwurf sollten
1. die Grundsteuer
a) für die Landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 383 v.H
festgelegt werden.
Wenn die Steuern noch in diesem Jahr wirksam werden sollen, müssen sie bis 30.6.2015 beschlossen sein, ansonsten könnten sie nicht nachträglich rückwirkend für das ganze Jahr festgelegt werden.
Wie sieht die Gewerbesteuer in anderen Städten aus (SDH 383 im Entwurf)?
- Erfurt 470
- Artern, Mühlhausen und Nordhausen 400
- Gotha 460
- Ilenau 420

