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Abgabetermin für Steuererklärung 2014

Dienstag, 12. Mai 2015, 19:05 Uhr
Das Finanzamt Sondershausen erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung...


„Am 31.Mai 2015 endet die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten diesen vorgeschriebenen Termin unbedingt einhalten“, rät Vorsteher Josef Wulfing.

Für Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfe-
vereinen erstellt werden, gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2015. Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung für 2014 kann bis zum 31. Dezember 2018 beim Finanzamt Sondershausen eingereicht werden. Mit dieser sogenannten „ Antragsveranlagung“ können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.

Vorsteher Josef Wulfing empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt zu senden. Mehr als 60 % der Steuererklärungen sind im vergangenen Jahr elektronisch in den Thüringer Finanzämtern eingegangen.

Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ohnehin grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

Die Steuerverwaltung bietet hierfür die kostenfreie Software „ElsterFormular“ an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
Autor: red

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