Kunden müssen zustimmen
Mittwoch, 13. Mai 2015, 09:30 Uhr
Die Verbraucherzentrale Thüringen ermutigt Verbraucher mit einem reinen Internet-Tarif, die von ihrem Anbieter Telecolumbus ein Schreiben mit einer "Tarifumstellung" bekommen haben und damit nicht einverstanden sind, dies nicht hinzunehmen und rät zum Widerspruch...
Michael T* aus Nordthüringen meldete sich frustriert bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Vor wenigen Wochen erst hatte sich sein bestehender Internet-Vertrag mit Telecolumbus zum moderaten Preis von 12,99 € pro Monat automatisch um ein Jahr verlängert, da flatterte ihm ein Brief des Anbieters ins Haus.
Telecolumbus gab darin eine "Tarifumstellung" bekannt. Die Folge: Für Michael T*. steht ab sofort nur noch schnelleres Internet allerdings künftig zum Preis von 19,99 € zu Verfügung. Wer damit nicht einverstanden ist, könne den Vertrag kurzfristig kündigen. Michael T. wollte aber seinen günstigen Vertrag fortführen und widersprach der Tarifänderung. Das lehnte Telecolumbus ab.
Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, findet die Schreiben von Telecolumbus rechtlich fragwürdig und rät betroffenen Verbrauchern, auf Erfüllung ihrer Verträge zu bestehen."Verträge sind einzuhalten, - das gilt auch für Telecolumbus. Natürlich hat der Anbieter das Recht zur Tarifumstellung, jedoch müssen dabei laufende Verträge eingehalten werden. Telecolumbus kann diese nur unter Beachtung der Laufzeiten und Kündigungsfristen beenden. Das verlangt das Unternehmen ja schließlich auch von seinen Kunden. Im Fall von Michael T* kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen Telecolumbus erst zum Februar 2016 mit einer Frist von sechs Wochen den Vertrag kündigen."
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Telecolumbus-Kunden, die Tarifanpassung nicht hinzunehmen. Sie sollten den Anbieter auf die Unwirksamkeit der Änderung hinweisen und weiterhin nur den alten Preis zahlen. Bei bestehender Einzugsermächtigung sollten sie diese widerrufen oder dem Anbieter ausdrücklich mitteilen, dass sie nur in Höhe des alten Preises erteilt wird.
Verbraucher können sich hierzu in allen Beratungsstellen beraten und auf Wunsch auch mit Schriftverkehr unterstützen lassen.
* Name von der Redaktion geändert
Autor: redMichael T* aus Nordthüringen meldete sich frustriert bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Vor wenigen Wochen erst hatte sich sein bestehender Internet-Vertrag mit Telecolumbus zum moderaten Preis von 12,99 € pro Monat automatisch um ein Jahr verlängert, da flatterte ihm ein Brief des Anbieters ins Haus.
Telecolumbus gab darin eine "Tarifumstellung" bekannt. Die Folge: Für Michael T*. steht ab sofort nur noch schnelleres Internet allerdings künftig zum Preis von 19,99 € zu Verfügung. Wer damit nicht einverstanden ist, könne den Vertrag kurzfristig kündigen. Michael T. wollte aber seinen günstigen Vertrag fortführen und widersprach der Tarifänderung. Das lehnte Telecolumbus ab.
Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, findet die Schreiben von Telecolumbus rechtlich fragwürdig und rät betroffenen Verbrauchern, auf Erfüllung ihrer Verträge zu bestehen."Verträge sind einzuhalten, - das gilt auch für Telecolumbus. Natürlich hat der Anbieter das Recht zur Tarifumstellung, jedoch müssen dabei laufende Verträge eingehalten werden. Telecolumbus kann diese nur unter Beachtung der Laufzeiten und Kündigungsfristen beenden. Das verlangt das Unternehmen ja schließlich auch von seinen Kunden. Im Fall von Michael T* kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen Telecolumbus erst zum Februar 2016 mit einer Frist von sechs Wochen den Vertrag kündigen."
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Telecolumbus-Kunden, die Tarifanpassung nicht hinzunehmen. Sie sollten den Anbieter auf die Unwirksamkeit der Änderung hinweisen und weiterhin nur den alten Preis zahlen. Bei bestehender Einzugsermächtigung sollten sie diese widerrufen oder dem Anbieter ausdrücklich mitteilen, dass sie nur in Höhe des alten Preises erteilt wird.
Verbraucher können sich hierzu in allen Beratungsstellen beraten und auf Wunsch auch mit Schriftverkehr unterstützen lassen.
* Name von der Redaktion geändert
