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Ob das den Kommunen reicht?

Montag, 18. Mai 2015, 19:57 Uhr
Koalition einigte sich auf höhere Zuweisungen an die Thüringer Kommunen. Minister Dr. Holger Poppenhäger zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs...

Die Koalition hat sich im Rahmen der Aufstellung des nächsten Landeshaushalts auf einen Betrag für den Kommunalen Finanzausgleich verständigt. „Als Kommunalminister freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für die Jahre 2016 und 2017 die Finanzausgleichsmasse auf mindestens 1,9 Milliarden Euro erhöhen“, sagte Dr. Holger Poppenhäger am heutigen Montag (18. Mai 2015) in der Thüringer Staatskanzlei im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz.

Die exakte Höhe des Ausgleichs wird letztlich davon abhängen, ob das im Koalitionsvertrag vorgesehene Schulbauförderprogramm von zusätzlich 30 Millionen Euro über den kommunalen Finanzausgleich ausgereicht werden soll. Dann wäre die FAG-Masse nochmals um diese Summe zu erhöhen. Im laufenden Jahr werden den Kommunen nach dem Partnerschaftsgrundsatz 1,853 Milliarden Euro bereitgestellt.

Gegenüber der FAG-Masse des Jahres 2015 wird es damit eine deutliche Erhöhung der nach dem Finanzausgleichsgesetz auszureichenden Mittel geben.

Ausgangspunkt der Berechnung der FAG-Masse für das Jahr 2016 ist der im Rahmen der Übergangsevaluation errechnete Finanzbedarf von rund 1,603 Milliarden Euro.

„Diese Summe bildet jedoch nicht in ausreichendem Maße die tatsächlichen finanziellen Belastungen der kommunalen Ebene ab, so dass hier nachgesteuert werden musste, um künftig eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen sicherzustellen“, erläuterte der Minister. „Weiterhin möchte ich klarstellen, dass die Entlastungsmittel des Bundes für die Grundsicherung im Alter und die Eingliederungshilfe vom Land vollständig an die Kommunen durchgereicht werden.“

Für die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs ist künftig vorgesehen, die Evaluation in jährlichen (bei Doppelhaushalt in zweijährigen) Abständen statt in Fünfjahresabständen durchzuführen. Weiterhin ist geplant, eine Investitionspauschale im FAG einzuführen.

„Um auch künftig die Situation von finanziell notleidenden Kommunen im Einzelfall bedarfsgerecht verbessern zu können, soll hierzu auch weiterhin an dem Instrument der Bedarfszuweisungen festgehalten werden,“ sagte Dr. Poppenhäger abschließend.

Torsten Stahlberg
Pressestelle
Autor: khh

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