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Information zur Schwimmbadsaison 2015

Dienstag, 19. Mai 2015, 11:25 Uhr
Ab 1. Juni wird das Schwimmbad Ebeleben öffnen. Wie die Öffnungszeiten aussehen werden und welche Gebühren in diesem Jahr zu entrichten sind, teilte jetzt die Stadtverwaltung mit...

Öffnungszeiten

Das Schwimmbad Ebeleben ist in dieser Sommersaison in der Zeit vom 01.06.2015 bis 31.08.2015 wie folgt geöffnet:
01.06.2015 bis 10.07.2015
täglich von 10 – 19 Uhr

11.07.2015 bis 23.08.2015
täglich von 10 –20 Uhr

24.08.2015 bis 31.08.2015
täglich von 10 -19 Uhr

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Bad bei schlechtem Wetter geschlossen wird. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Schwimmmeister.

Information zur Schwimmbadsaison 2015 (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Information zur Schwimmbadsaison 2015 (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Sollte das Bad geschlossen werden, haben alle Anwesenden das Areal zu verlassen, auch die Besitzer von Jahreskarten. Den Anweisungen des zuständigen Schwimmmeisters ist zu befolgen.

Tarife
Tageskarten für die einmalige Benutzung
Kinder bis zum 3. Lebensjahr: frei
Kinder und Jugendliche vom 3. bis zum 16. Lebensjahr: 1,50 Euro
Personen über 16 Jahre: 3,00 Euro
10-er Blockkarte für 10malige Benutzung des Bades in der Saison
Kinder bis zum 3. Lebensjahr: frei
Kinder und Jugendliche vom 3. bis zum 16. Lebensjahr: 12,00 Euro
Personen über 16 Jahre: 25,00 Euro
Jahreskarten für die Dauer einer Saison
Kinder bis zum 3. Lebensjahr: frei
Kinder und Jugendliche vom 3. bis zum 16. Lebensjahr: 30,00 Euro
Personen über 16 Jahre: 50,00 Euro
Gruppen (ab 10 Personen):
Kinder und Jugendliche vom 3. bis zum 16.Lebensjahr: 1,00 Euro
Personen über 16 Jahre: 2,00 Euro
Gebühr für Schwimmunterricht (bis höchstens 10- maligen Unterricht)
Kinder und Schüler bis zum 14. Lebensjahr: 60,00 Euro
Personen über 14 Jahre: 70,00 Euro

Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Hälfte der entsprechenden Eintrittspreise.

Schwerbehinderte mit dem Nachweis - Merkzeichen B – erhalten freien Eintritt.
In Verlust geratene Tages-, Zehner-, Jahres- oder Gruppenkarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Jahres- und 10er Karten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

gez. Vogt
Bürgermeister
Autor: khh

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