Höhere Gewerbesteuer beschlossen
Donnerstag, 28. Mai 2015, 19:18 Uhr
Im Stadtrat von Sondershausen ging es heute u.a. um die Gewerbesteuer. Und so entschied der Stadtrat...
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung und der Beachtung der Mindesthebesätze für Realsteuern gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums über das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach Thüringer Finanzausgleichsgesetz macht sich die Erhöhung der Hebesätze erforderlich, so in der Begründung der Beschlussvorlage.
Laut Entwurf sollten
1. die Grundsteuer
a) für die Landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 383 v.H
festgelegt werden.
Der Stadtrat bestätigte den Entwurf mit 26-Ja-Stimmen, bei 1-Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.
Damit werden die höheren Steuern für das ganze Jahr fällig.
Der Antrag von Gerhard Axt (Nubi) die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H. zu belassen und Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag auf 400 v.H zu erhöhen wurde diskutiert. Bei nur einer Ja- Stimme (Axt) wurde der Antrag Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag auf 400 v.H zu erhöhen vom Stadtrat nicht akzeptiert.
Autor: khhIm Zuge der Haushaltskonsolidierung und der Beachtung der Mindesthebesätze für Realsteuern gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums über das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach Thüringer Finanzausgleichsgesetz macht sich die Erhöhung der Hebesätze erforderlich, so in der Begründung der Beschlussvorlage.
Laut Entwurf sollten
1. die Grundsteuer
a) für die Landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 383 v.H
festgelegt werden.
Der Stadtrat bestätigte den Entwurf mit 26-Ja-Stimmen, bei 1-Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.
Damit werden die höheren Steuern für das ganze Jahr fällig.
Der Antrag von Gerhard Axt (Nubi) die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H. zu belassen und Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag auf 400 v.H zu erhöhen wurde diskutiert. Bei nur einer Ja- Stimme (Axt) wurde der Antrag Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag auf 400 v.H zu erhöhen vom Stadtrat nicht akzeptiert.
