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Weitere Maßnahmen zur Konsolidierung

Freitag, 29. Mai 2015, 17:37 Uhr
Nach dem die wichtigsten Brocken bei der Haushaltskonsolidierung Sondershausen (Gebührenerhöhungen Kitas, Grundsteuer und Bäder) den Stadtrat passiert hatten, war die Posten Museums- und Bibliotheksnutzung nicht mehr das große Thema…

Die vorgesehenen Erhöhungen sind moderat. Da zum Beispiel rund Zweidrittel der Besucher des Schlossmuseums Schülergruppen sind,die keinen Eintritt bezahlen müssen sind auch die Auswirkungen der Einsparung nicht groß.

Gebühren Bibliothek

Die Jahresgebühr in der Bibliothek steigt zum Beispiel von 10,-- Euro auf 12,-- Euro im Jahr.

Gebühren Schlossmuseum

Bei einer Nein-Stimme gingen beide Beschlussvorlagen für die teilweise Erhöhung der Gebühren durch den Stadtrat.


Mehrfach wurde in Stadtrat und Hauptausschuss thematisiert, dass man mehr dafür tun muss, um Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Deshalb verständigte man sich u.a. auch im Konsolidierungsausschuss, dafür einen externen Berater heranzuziehen. Auch dafür muss man sich das Geld durch eine Bedarfszuweisung holen.

Deshalb gab es gestern folgenden Beschluss (einstimmig):
Beschluss zur Beantragung von Bedarfszuweisungen nach § 4 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz).
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, zur Sicherung des städtischen Haushaltes eine ergänzende Bedarfszuweisung sowie eine Bedarfszuweisung für eine externe Beratung im Rahmen der Haushaltssicherung Bedarfszuweisungen nach § 4 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommunalhaushalts-
sicherungsprogrammgesetz) zu beantragen.


Nach § 4Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 stehen den Kommunen ergänzende Bedarfszuweisungen zur Verfügung. Diese stehen auch für externe Beratung zur Verfügung. Zur Einreichung der Anträge ist der Beschluss des
Stadtrates der Stadt Sondershausen notwendig.
Autor: khh

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