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Aus weiteren Stadtratsbeschlüssen

Montag, 01. Juni 2015, 20:03 Uhr
Am letzten Donnerstag wurden im Stadtrat von Sondershausen weitere Beschlüsse gefasst, so zum Beispiel zum Bau einer Buswendeschleife im Gewerbegebiet "Hainleite"...

Beschluss zum Bau der Buswendeschleife Kalkhügel
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt zur Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs den Bau der „Buswendeschleife Kalkhügel“. Der städtische Eigenanteil wird
durch den Verkauf des Gewerbegrundstückes Schachtstraße 18, Gemarkung Stockhausen, Flur 9, Flurstücke 138/20 und 163/3 gedeckt.
Einnahme Fördermittel: 162.880,00 Euro
Gesamtkosten: 242.600,00 Euro

Hintergrund
Gem. der beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Hainleite“ wurde ein Teilabschnitt der Straße „Waldstraße“ entwidmet und dem öffentlichen Verkehr entzogen. Die Führung des Busverkehrs ist dadurch nicht mehr möglich wie bisher. Zur Sicherstellung ist die Errichtung einer Wendemöglichkeit erforderlich, der durch den Bau einer entsprechenden Wendeschleife gewährleistet wird.
Da die Stadt Sondershausen über keinen beschlossenen Haushaltsplan verfügt und diese Maßnahme nicht bereits begonnen bzw. fortgeführt wird, ist ein entsprechender Beschluss des Stadtrates erforderlich.


In dem Bereich will die WAGO ihr Zentrallager für Europa bauen. Deshalb wird das Betriebsgelände über die Waldstraße hinaus erweitert. Durch dei Überbauung der Waldstraße wird die Straße "Am Kalkhügel zur Sackstraße. Der "Wendehammer" sprich Buswendeschliefe ist nicht nur für Buss wichtig, da auch Lkw in der Straße kein Wendmöglichkeit mehr haben.

Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) verteidigte das Vorhaben. Die WAGO ist einer der größten Arbeitgeber im produzierenen Gewerbe Thüringens und mit dem Zentrallager gibt quasi es auch eine Standortgarantie. Hier gab es Gegenwind durch Gerhard Axt (Nubi), der sich für den Erhalt der Durchgängigkeit der Waldstraße aussprach.

Bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen wurde der Beschluss bestätigt.

Einstimmig gingen dafür diese Beschhlussentwürfe über die Bühne.


Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Ergänzungssatzung Nr. 08: „Gunderslebener Straße - OT Schernberg“
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, auf Antrag eines Grundstückseigentümers ein Bauleitplanverfahren für die Ergänzungssatzung Nr. 08 „Gunderslebener Straße - OT Schernberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzuleiten.

Hintergrund
Der Standort be?ndet sich im Außenbereich und kann nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebauten Flächen einbezogen werden, wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind und die Erschließung gesichert ist. Die angrenzende Bebauung bildet für die einzubeziehende Fläche einen städtebaulichen Rahmen. Durch die Ergänzungssatzung soll das Baurecht für ein Wohnhaus geschaffen werden.




Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. O8: „Mischgebiet Martin- Andersen-Nexö-Straße“
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasst gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs plan Nr. 08: „Mischgebiet Martin-Andersen-Nexö-Straße“.
Die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

Hintergrund
Der Eigentümer und Antragsteller beabsichtigt, auf dem Gelände der „Sondershäuser Baustoffvertriebs GmbH“ ein Mischgebiet mit teilweiser Weiterführung des Baustoffbetriebs und neuer Wohnbebauung zu entwickeln. Maßgebend für die Aufstellung sind die Klärung der verkehrstechnischen Anbindung des Plangebiets sowie die innere Erschließung der Baugrundstücke.
Das Plangebíet befindet sich im Innenbereich. Die Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB durch geführt werden.
Autor: khh

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