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Das Urteil für Alkoholschmuggler ist gesprochen

Dienstag, 02. Juni 2015, 15:50 Uhr
Das Landgericht Mühlhausen hat heute im Prozess um Alkoholschmuggel die Urteile gegen zwei Leinefelder gesprochen....

Dem 40 Jahre alten Hauptangeklagten wurde Steuerhinterziehung in vier Fällen nachgewiesen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und neun Monaten verurteilt, die Strafe wurde aber auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist aber noch nichts rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

Gegen den 40jährigen hat aber eine andere Strafkammer am 19. Mai 2015 ein weiteres Verfahren eröffnet, dass sich auf Ereignisse im Jahr 2010 stützt. Im Fall, dass das Urteil von heute rechtskräftig ist und ihm in dem anderen Verfahren Taten nachgewiesen werden können und er erneut verurteilt werden sollte, wird dann eine Gesamtstrafe gebildet.

Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen.

Der Fall hatte im Jahr 2011 für Schlagzeilen in ganz Deutschland gesorgt. Es ging um rund 90 000 Liter unversteuerten Alkohol, der vom Angeklagten in Leinefelde als Wodka weiterverarbeitet und von dort in Flaschen abgefüllt verkauft wurde.

Autor: en

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