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Hortbenutzung im Kreisausschuss (1)

Mittwoch, 10. Juni 2015, 16:23 Uhr
Heute ging es auch um die Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises (Hortbenutzungssatzung -HortBS-)



Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises (Hortbenutzungssatzung -HortBS-) in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Hier die Gegenüberstellung der Änderungen

Synopse Hortbenutzung

Aus der Stellungnahme der Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 28. März 2013 die Neufassung der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung beschlossen. Hieraus ergibt sich für den Kyffhäuserkreis die Aufgabe der darin verankerten Änderungen und Ergänzungen in die Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in eigener Trägerschaft anzupassen. Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am 03.07.2013
(Nr: 2013/5/035) die Anpassung der Satzung beschlossen.

Nunmehr wurden auf Hinweis des Thüringer Landesverwaltungsamtes redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Autor: khh

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