Ausnahme Einstellstopp
Sonntag, 14. Juni 2015, 11:49 Uhr
Bei der letzten Kreisschusssitzung lag der Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp vor. Gesucht wird ein Anlagenwart in der Kompostieranlage Allmenhausen...
Der Kreisausschuss stimmte der Einstellung einer/s Beschäftigten Anlagenwart in der Kompostieranlage Allmenhausen in EG 5 und 40 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgter öffentliche Ausschreibung und dem Stellenbesetzungsverfahren zu.
Aus der Begründung der Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Das Aufgabengebiet umfasst:
Kontrolle, Betreuung bzw. Betriebsführung
Annahmekontrollen,
Abfallbewertung,
Koordination der gesamten Arbeitsabläufe, Gesamte Anlagendokumentation, Verwaltungsarbeit
Folgende Voraussetzungen sind notwendig:
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bzw. Ver- und Entsorger, optional Berufsgruppen der Land- u. Forstwirtschaft,
Umfassende EDV Kenntnisse für die Erfassung, Auswertung und Dokumentation der anlagenspezifischen Daten,
Kenntnisse im Abfallrecht für das sachkundige Klassifizieren und Bewerten von der Kompostieranlage zugelassenen Abfälle,
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erledigung einfacher handwerklicher Tätigkeiten,
Autorität zur leitenden und weisenden Tätigkeit als Anlagenverantwortlicher,
Berechtigung und Befähigung zur Führung und Bedienung der vorhandenen Maschinentechnik (Führerschein Klassen C1)
Immunisierung gegen Hepatitis A und B, sowie Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis
wünschenswert, bitte entsprechende Nachweise den Bewerbungsunterlagen beifügen
Unempfindlichkeit gegenüber unangenehmen Gerüchen, Staub und Lärm
selbstständige, zielorientierte und verlässliche Aufgabenerfüllung;
hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und persönliche Belastbarkeit;
Der bisherige Mitarbeiter wechselt hausintern in das Amt für Ausländer und Flüchtlingswesen, Einbürgerung und Namensänderung, Standes-und Meldeamtsaufsicht(ABH). Dort soll er technische Aufgaben ausführen, wie die Landrätin in der Diskussion ausführte.
Es ist beabsichtigt, die Stelle mit öffentlicher Ausschreibung und anschließendem Stellenbesetzungsverfahren zu besetzen.
Eine hausinterne Ausschreibung war ohne Ergebnis.
Autor: khhDer Kreisausschuss stimmte der Einstellung einer/s Beschäftigten Anlagenwart in der Kompostieranlage Allmenhausen in EG 5 und 40 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgter öffentliche Ausschreibung und dem Stellenbesetzungsverfahren zu.
Aus der Begründung der Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Das Aufgabengebiet umfasst:
Kontrolle, Betreuung bzw. Betriebsführung
Annahmekontrollen,
Abfallbewertung,
Koordination der gesamten Arbeitsabläufe, Gesamte Anlagendokumentation, Verwaltungsarbeit
Folgende Voraussetzungen sind notwendig:
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bzw. Ver- und Entsorger, optional Berufsgruppen der Land- u. Forstwirtschaft,
Umfassende EDV Kenntnisse für die Erfassung, Auswertung und Dokumentation der anlagenspezifischen Daten,
Kenntnisse im Abfallrecht für das sachkundige Klassifizieren und Bewerten von der Kompostieranlage zugelassenen Abfälle,
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erledigung einfacher handwerklicher Tätigkeiten,
Autorität zur leitenden und weisenden Tätigkeit als Anlagenverantwortlicher,
Berechtigung und Befähigung zur Führung und Bedienung der vorhandenen Maschinentechnik (Führerschein Klassen C1)
Immunisierung gegen Hepatitis A und B, sowie Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis
wünschenswert, bitte entsprechende Nachweise den Bewerbungsunterlagen beifügen
Unempfindlichkeit gegenüber unangenehmen Gerüchen, Staub und Lärm
selbstständige, zielorientierte und verlässliche Aufgabenerfüllung;
hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und persönliche Belastbarkeit;
Der bisherige Mitarbeiter wechselt hausintern in das Amt für Ausländer und Flüchtlingswesen, Einbürgerung und Namensänderung, Standes-und Meldeamtsaufsicht(ABH). Dort soll er technische Aufgaben ausführen, wie die Landrätin in der Diskussion ausführte.
Es ist beabsichtigt, die Stelle mit öffentlicher Ausschreibung und anschließendem Stellenbesetzungsverfahren zu besetzen.
Eine hausinterne Ausschreibung war ohne Ergebnis.
