Schweinemastanlage Oldisleben darf nicht gebaut werden
Mittwoch, 17. Juni 2015, 12:59 Uhr
BUND Thüringen und BI Diamantene Aue gewinnen Berufungsverfahren - Schweinemastanlage Oldisleben darf nicht gebaut werden. Hier die Meldung, die dazu kn erreichte...
Der BUND Thüringen hat auch in zweiter Instanz die Klage gegen eine geplante Schweinefabrik in Oldisleben gewonnen. Zwei Wochen nach der Berufungsverhandlung hat heute das Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar geurteilt, dass die Genehmigung für den Bau der Mastanlage erloschen sei. Damit hat das Urteil der ersten Instanz weiter Bestand.
Die industrielle Massentierhaltung darf keine Chance mehr haben, sagte Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des OVG Weimar und fordern den Investor auf, seine Pläne für eine Schweinefabrik endgültig zurück zu ziehen. Nicht die Interessen der Billig-Fleisch-Industrie sondern die der Verbraucher, der Tiere und der Umwelt müssen in Zukunft bei der Tierhaltung in Thüringen maßgebend sein. Der Zugang für alle Tiere zu frischer Außenluft und zu natürlichen Böden muss Standard für die Tierhaltung in Thüringen werden.
Die Richter urteilten, dass die Genehmigung für die Anlage erloschen sei. Die vom Investor vorgenommenen Abrissabreiten auf dem Gelände reichten nicht als substantieller Baubeginn aus. Danach sei keine Verlängerung beantragt worden und die Genehmigung damit bereits im Mai 2014 erloschen.
Ich freue mich über die Entscheidung des OVG Thüringen vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger von Oldisleben und Umgebung. Nur dem lang anhaltenden Widerstand der Bürgerinitiative sowie ihrem personellen und finanziellen Engagement ist es zu verdanken, dass dieses Verfahren, jedenfalls bis jetzt, so gut für den Natur- und Tierschutz ausgegangen ist. Ohne ein solches bürgerschaftliches Engagement wären die Umweltverbände nicht in der Lage, derartige Verfahren zu führen. Antragsteller derart großer Anlagen, in denen die Tiere unter für uns nicht akzeptablen Bedingungen gehalten werden, sollten diese Entscheidung als Warnung verstehen. Die Zeit der großen Mastanlagen ist vorbei, so Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.
Hintergrundinformationen:
Die Bürgerinitiative Diamantene Aue: Bildete sich, als der Antrag zum Bau einer Schweinemastanlage in Oldisleben durch den Gemeinderat befürwortet wurde. Von Beginn an konnte die Bürgerinitiative auf die Unterstützung des BUND Thüringen, des NABU Thüringen, des Deutschen Tierschutzbunds, der Stadt Bad Frankenhausen und der Reha-Klinik Bad Frankenhausen sowie durchhaltewilliger Spender bauen.
Bisheriges Verfahren: Die Anlage, in der mehr als 8500 Mastschweine in engen Buchen auf Spaltböden stehen sollten, wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Mai 2010 genehmigt. Im Vorfeld waren bei der Behörde mehr als 1300 Einwendungen von Anwohnern, Umwelt- und Tierschützern eingegangen. Das Amt führte keine ausreichende Prüfung durch, ob die Anlage mit dem angrenzenden europäischen Schutzgebiet verträglich ist. Der BUND Thüringen hatte in erster Instanz nachgewiesen, dass es im FFH-Gebiet Esperstedter Ried zu Stickstoffeinträgen kommen würde, die zu einer Beschädigung der empfindlichen Salzpflanzenflora führt. Das Verwaltungsgericht hatte deshalb die Genehmigung für ungültig erklärt.
Die Entscheidungsgründe des Gerichts: In der Berufungsverhandlung sah das Oberverwaltungsgericht die bisherigen Tätigkeiten des Investors als nicht ausreichend an, mit einer fristgerechten Bautätigkeit begonnen zu haben. Damit sei die Genehmigung erloschen und die Berufung unzulässig. Das Urteil der ersten Instanz gilt somit weiter.
Pressemitteilung des OVG Weimar: http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/9B024A5130143502C1257E67002AF393/$File/13_15-06-17_PM_Schweinemastanlage%20Oldisleben.pdf
Fortgang des Verfahrens: Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen zugestellt. Die unterlegene Behörde, das Landesverwaltungsamt Thüringen, sowie der Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen. Ob der Streit in die abschließende Runde geht, hängt nun von der Behörde und dem Betreiber der Anlage ab.
Autor: khhDer BUND Thüringen hat auch in zweiter Instanz die Klage gegen eine geplante Schweinefabrik in Oldisleben gewonnen. Zwei Wochen nach der Berufungsverhandlung hat heute das Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar geurteilt, dass die Genehmigung für den Bau der Mastanlage erloschen sei. Damit hat das Urteil der ersten Instanz weiter Bestand.
Die industrielle Massentierhaltung darf keine Chance mehr haben, sagte Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des OVG Weimar und fordern den Investor auf, seine Pläne für eine Schweinefabrik endgültig zurück zu ziehen. Nicht die Interessen der Billig-Fleisch-Industrie sondern die der Verbraucher, der Tiere und der Umwelt müssen in Zukunft bei der Tierhaltung in Thüringen maßgebend sein. Der Zugang für alle Tiere zu frischer Außenluft und zu natürlichen Böden muss Standard für die Tierhaltung in Thüringen werden.
Die Richter urteilten, dass die Genehmigung für die Anlage erloschen sei. Die vom Investor vorgenommenen Abrissabreiten auf dem Gelände reichten nicht als substantieller Baubeginn aus. Danach sei keine Verlängerung beantragt worden und die Genehmigung damit bereits im Mai 2014 erloschen.
Ich freue mich über die Entscheidung des OVG Thüringen vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger von Oldisleben und Umgebung. Nur dem lang anhaltenden Widerstand der Bürgerinitiative sowie ihrem personellen und finanziellen Engagement ist es zu verdanken, dass dieses Verfahren, jedenfalls bis jetzt, so gut für den Natur- und Tierschutz ausgegangen ist. Ohne ein solches bürgerschaftliches Engagement wären die Umweltverbände nicht in der Lage, derartige Verfahren zu führen. Antragsteller derart großer Anlagen, in denen die Tiere unter für uns nicht akzeptablen Bedingungen gehalten werden, sollten diese Entscheidung als Warnung verstehen. Die Zeit der großen Mastanlagen ist vorbei, so Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.
Hintergrundinformationen:
Die Bürgerinitiative Diamantene Aue: Bildete sich, als der Antrag zum Bau einer Schweinemastanlage in Oldisleben durch den Gemeinderat befürwortet wurde. Von Beginn an konnte die Bürgerinitiative auf die Unterstützung des BUND Thüringen, des NABU Thüringen, des Deutschen Tierschutzbunds, der Stadt Bad Frankenhausen und der Reha-Klinik Bad Frankenhausen sowie durchhaltewilliger Spender bauen.
Bisheriges Verfahren: Die Anlage, in der mehr als 8500 Mastschweine in engen Buchen auf Spaltböden stehen sollten, wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Mai 2010 genehmigt. Im Vorfeld waren bei der Behörde mehr als 1300 Einwendungen von Anwohnern, Umwelt- und Tierschützern eingegangen. Das Amt führte keine ausreichende Prüfung durch, ob die Anlage mit dem angrenzenden europäischen Schutzgebiet verträglich ist. Der BUND Thüringen hatte in erster Instanz nachgewiesen, dass es im FFH-Gebiet Esperstedter Ried zu Stickstoffeinträgen kommen würde, die zu einer Beschädigung der empfindlichen Salzpflanzenflora führt. Das Verwaltungsgericht hatte deshalb die Genehmigung für ungültig erklärt.
Die Entscheidungsgründe des Gerichts: In der Berufungsverhandlung sah das Oberverwaltungsgericht die bisherigen Tätigkeiten des Investors als nicht ausreichend an, mit einer fristgerechten Bautätigkeit begonnen zu haben. Damit sei die Genehmigung erloschen und die Berufung unzulässig. Das Urteil der ersten Instanz gilt somit weiter.
Pressemitteilung des OVG Weimar: http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/9B024A5130143502C1257E67002AF393/$File/13_15-06-17_PM_Schweinemastanlage%20Oldisleben.pdf
Fortgang des Verfahrens: Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen zugestellt. Die unterlegene Behörde, das Landesverwaltungsamt Thüringen, sowie der Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen. Ob der Streit in die abschließende Runde geht, hängt nun von der Behörde und dem Betreiber der Anlage ab.
