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Fingerabdruckscanner in der Schule – Finger weg!

Freitag, 03. Juli 2015, 14:25 Uhr
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit TLfDI nimmt eingesetztes System unter die Lupe. Hier sein Bericht...

Dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ist bekannt geworden, dass die Schüler einer Thüringer Grundschule ihr Mittagessen mittels ihrer Fingerabdrücke bestellen und bezahlen können. Der Essensanbieter will dadurch die Bezahlung vereinfachen und effizienter gestalten. Neben der Möglichkeit der Identifizierung des Schülers über den Fingerabdruck besteht dort auch die Möglichkeit der Nutzung eines Funk-Chips.

Ob aufgrund der Schaffung dieser Alternativmöglichkeit das Verfahren prinzipiell datenschutzrechtlich zulässig ist, wird der TLfDI zeitnah in der betroffenen Schule datenschutzrechtlich prüfen. Besonderes Augenmerk wird er dabei auf die Datensicherheit der Fingerabdruckdaten und die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung legen. Fingerabdrücke sind als biometrisches Merkmal besonders kritisch, da bei einem Datenklau auch die Identität einer Person „kopiert“ werden kann. Dann sind die Folgen über ein ganzes Leben nicht absehbar.

Persönliche Daten, die gar nicht erst erhoben werden, sind am sichersten geschützt!

Unabhängig vom Prüfergebnis rät der TLfDI den betroffenen Eltern von der Nutzung des Fingerabdruckscanners durch ihre Kinder ab, da zudem nicht absehbar ist, welche Begehrlichkeiten die so erhobenen Daten wecken können.

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


www.tlfdi.de
Autor: khh

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