Unaufmerksamkeit beim Straßenverkehr
Dienstag, 28. Juli 2015, 10:28 Uhr
Gleich drei Mal kam es im Kyffhäuserkreis zu Verkehrsunfällen im Kyffhäuserkreis, beim Anfahren und beim Parken...
Die Fahrerin eines PKW VW Golf befuhr am 27.07.2015 gegen 07:45 Uhr von Gehofen in Richtung Reinsdorf. An der Auffahrt zur B 86 hielt sie an einem Stoppschild an. Als sie losfahren wollte, kam noch ein vorfahrtsberechtigter PKW, sodass sie erneut anhalten musste.
Dies bemerkte eine ihr folgende Fahrerin eines PKW Ford nicht und fuhr auf.
Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 2.000 Euro.
Am 27.07.2015 gegen 12:00 Uhr befuhr die Fahrerin eines PKW Opel die Tiefgarage des Kauflandes in Sondershausen. Dabei hatte sie die Absicht, nach links in eine Parklücke einzufahren. Um die Parklücke besser zu treffen, fuhr sie anschließend noch mal kurz rückwärts.
Sie übersah allerdings, dass hinter ihr ein PKW VW stand und es kam zum Unfall.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 1.100 Euro.
Die Fahrerin eines PKW Opel stieß am 27.07.2015 gegen 09:45 Uhr in Sondershausen, Frankenhäuser Straße beim Ausparken gegen einen Begrenzungspfeiler.
Der Sachschaden beträgt ca. 200 Euro.
Autor: khhDie Fahrerin eines PKW VW Golf befuhr am 27.07.2015 gegen 07:45 Uhr von Gehofen in Richtung Reinsdorf. An der Auffahrt zur B 86 hielt sie an einem Stoppschild an. Als sie losfahren wollte, kam noch ein vorfahrtsberechtigter PKW, sodass sie erneut anhalten musste.
Dies bemerkte eine ihr folgende Fahrerin eines PKW Ford nicht und fuhr auf.
Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 2.000 Euro.
Am 27.07.2015 gegen 12:00 Uhr befuhr die Fahrerin eines PKW Opel die Tiefgarage des Kauflandes in Sondershausen. Dabei hatte sie die Absicht, nach links in eine Parklücke einzufahren. Um die Parklücke besser zu treffen, fuhr sie anschließend noch mal kurz rückwärts.
Sie übersah allerdings, dass hinter ihr ein PKW VW stand und es kam zum Unfall.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 1.100 Euro.
Die Fahrerin eines PKW Opel stieß am 27.07.2015 gegen 09:45 Uhr in Sondershausen, Frankenhäuser Straße beim Ausparken gegen einen Begrenzungspfeiler.
Der Sachschaden beträgt ca. 200 Euro.
