Für wirtschaftsnahe Infrastruktur im Jahr 2015
Dienstag, 04. August 2015, 19:55 Uhr
Tiefensee: 65 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Infrastruktur im Jahr 2015. Erschließung und Wiederherrichtung von Gewerbegebieten und wichtige Tourismusprojekte im Fokus. Genannt werden auch Parkplätze. Ob da auch etwas für das Parken der Fahrrädern im Kyffhäuserkreis dabei ist?
Das Thüringer Wirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr rund 65 Millionen Euro für die Errichtung und den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen bereit. Dazu zählen z.B. Gewerbe- und Industriegebiete, Gewerbezentren, Erschließungsstraßen, Einrichtungen der Berufsbildung, aber auch touristische Infrastrukturen wie Radwege, Parkplätze, Informationszentren oder Bootsanlegestellen. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Programm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).
Wir werden das Geld insbesondere dazu nutzen, um touristische Projekte zu entwickeln, die die Ergebnisse und Schwerpunkte der Landestourismuskonzeption berücksichtigen, so Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Hier bestehe das Ziel vor allem darin, neue Angebote für Touristen zu schaffen und die Anziehungskraft bestehender touristischer Einrichtungen zu erhöhen. Außerdem geht es darum, vorhandene Gewerbestandorte zu revitalisieren und das Angebot an Industrie- und Gewerbegebieten bedarfsgerecht zu erweitern.
Tiefensee betonte die wachsende Bedeutung einer gut ausgebauten Infrastruktur für bereits angesiedelte Unternehmen und mögliche Investoren. Gerade weil die Spielräume für eine direkte Investitionsförderung künftig enger werden, haben gut angebundene und erschlossene Gewerbestandorte eine wachsende Bedeutung als Standortfaktor und Ansiedlungsargument. Die GRW-Förderung trägt damit entscheidend zur Attraktivität des Investitions- und Wirtschaftsstandortes Thüringen bei, sagte der Wirtschaftsminister.
Der Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass für künftige Infrastrukturvorhaben eine Maximalförderung von bis zu 90 Prozent künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sein werde. Der Regelfördersatz liege, wie schon in der alten Förderperiode, bei 60 Prozent. Allerdings sei eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass es im Jahr 2015 keinen harten und unerwarteten Schnitt für die Antragssteller geben werde. Projekte, die für eine Förderung noch in 2015 vorgesehen sind und für die bis Ende 2014 ein Förderantrag gestellt worden ist, würden auf Grundlage der ursprünglich geltenden Förderpraxis bewilligt. Tiefensee: Damit gewährleisten wir, dass Antragsteller weiterhin mit der zu diesem Zeitpunkt üblichen Förderhöhe rechnen können, auf die sie vertraut haben und die letztlich die Basis für den Förderantrag darstellte. Angesichts des absehbaren Mittelrückgangs in den kommenden Jahren sei es aber notwendig, den Ausnahmecharakter der Höchstförderung von 90 Prozent in Zukunft stärker herauszustellen.
Hintergrund:
Neben der einzelbetrieblichen Förderung können im Rahmen des Bund-Länder-Programms GRW Gemeinden und Gemeindeverbänden Zuschüsse für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur gewährt werden, soweit diese Infrastruktur für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Darunter sind u. a. Maßnahmen zur Erschließung oder zur Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegebieten, Maßnahmen der touristischen Infrastruktur sowie Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung und von Gewerbezentren zu verstehen. Ferner können auch regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzepte sowie Regionalmanagements gefördert werden. Die Thüringer Förderrichtlinie ist seit März 2015 in Kraft.
Im Jahr 2014 hat das Wirtschaftsministerium insgesamt 36 wirtschaftsnahe Infrastruktur-Vorhaben mit zusammen 37,4 Millionen Euro gefördert – darunter die Erschließung bzw. Revitalisierung von acht Gewerbegebieten und 27 Tourismusprojekte. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf 44,5 Millionen Euro.
Autor: khhDas Thüringer Wirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr rund 65 Millionen Euro für die Errichtung und den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen bereit. Dazu zählen z.B. Gewerbe- und Industriegebiete, Gewerbezentren, Erschließungsstraßen, Einrichtungen der Berufsbildung, aber auch touristische Infrastrukturen wie Radwege, Parkplätze, Informationszentren oder Bootsanlegestellen. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Programm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).
Wir werden das Geld insbesondere dazu nutzen, um touristische Projekte zu entwickeln, die die Ergebnisse und Schwerpunkte der Landestourismuskonzeption berücksichtigen, so Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Hier bestehe das Ziel vor allem darin, neue Angebote für Touristen zu schaffen und die Anziehungskraft bestehender touristischer Einrichtungen zu erhöhen. Außerdem geht es darum, vorhandene Gewerbestandorte zu revitalisieren und das Angebot an Industrie- und Gewerbegebieten bedarfsgerecht zu erweitern.
Tiefensee betonte die wachsende Bedeutung einer gut ausgebauten Infrastruktur für bereits angesiedelte Unternehmen und mögliche Investoren. Gerade weil die Spielräume für eine direkte Investitionsförderung künftig enger werden, haben gut angebundene und erschlossene Gewerbestandorte eine wachsende Bedeutung als Standortfaktor und Ansiedlungsargument. Die GRW-Förderung trägt damit entscheidend zur Attraktivität des Investitions- und Wirtschaftsstandortes Thüringen bei, sagte der Wirtschaftsminister.
Der Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass für künftige Infrastrukturvorhaben eine Maximalförderung von bis zu 90 Prozent künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sein werde. Der Regelfördersatz liege, wie schon in der alten Förderperiode, bei 60 Prozent. Allerdings sei eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass es im Jahr 2015 keinen harten und unerwarteten Schnitt für die Antragssteller geben werde. Projekte, die für eine Förderung noch in 2015 vorgesehen sind und für die bis Ende 2014 ein Förderantrag gestellt worden ist, würden auf Grundlage der ursprünglich geltenden Förderpraxis bewilligt. Tiefensee: Damit gewährleisten wir, dass Antragsteller weiterhin mit der zu diesem Zeitpunkt üblichen Förderhöhe rechnen können, auf die sie vertraut haben und die letztlich die Basis für den Förderantrag darstellte. Angesichts des absehbaren Mittelrückgangs in den kommenden Jahren sei es aber notwendig, den Ausnahmecharakter der Höchstförderung von 90 Prozent in Zukunft stärker herauszustellen.
Hintergrund:
Neben der einzelbetrieblichen Förderung können im Rahmen des Bund-Länder-Programms GRW Gemeinden und Gemeindeverbänden Zuschüsse für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur gewährt werden, soweit diese Infrastruktur für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Darunter sind u. a. Maßnahmen zur Erschließung oder zur Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegebieten, Maßnahmen der touristischen Infrastruktur sowie Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung und von Gewerbezentren zu verstehen. Ferner können auch regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzepte sowie Regionalmanagements gefördert werden. Die Thüringer Förderrichtlinie ist seit März 2015 in Kraft.
Im Jahr 2014 hat das Wirtschaftsministerium insgesamt 36 wirtschaftsnahe Infrastruktur-Vorhaben mit zusammen 37,4 Millionen Euro gefördert – darunter die Erschließung bzw. Revitalisierung von acht Gewerbegebieten und 27 Tourismusprojekte. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf 44,5 Millionen Euro.
