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Grillparty im Schlosspark?

Dienstag, 11. August 2015, 15:30 Uhr
Als kn am Samstag auf dem Markt war, um von der Sommerferien-Party zu berichten, wurde kn mit viel Konsequenz in den Schlosspark „gelotst“. Was war da los?

Auf dem Weg dahin wurde kn gleich mit der Frage konfrontiert, dürfen den Ausländer alles bei uns machen? Was war passiert?

Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Im Schlosspark hatte ein Bürger auf dem Weg zwischen großem Parkteich und Parkmauer einen klein Grill aufgestellt und mit der Familie gegrillt. Die Aufregung der Bürger war groß. Ist denn dass erlaubt?

Die Frage ans Ordnungsamt Sondershausen weitergegeben brachte Interessantes zu Tage. Der Schlosspark gehört der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und an der Parkmauer endet die Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Deshalb wurde kn an die Stiftung verwiesen.

Die Pressestelle verwies kn an den Schlossverwalter Pitt Heyne. Seine klare Ansage gegenüber kn war erst mal, das Grillen im Schlosspark ist generell nicht erlaubt, schlichtweg einfach verboten. Als er allerdings mit einigen Fakten konfrontiert wurde, die zuvor kn zusammengetragen hatte, wollte er sich doch erst nochmals mit dem Verantwortlichen der Stiftung in Verbindung setzen.

Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

In vielen Stadtparks in Deutschland ist das Grillen mit kleinen mobilen Rosten durchaus nicht verboten. Ältere Sondershäuser Bürger können sich vielleicht noch an die Diskussion zu diesem Thema vor 15 Jahren erinnern, als das Thema schon mal diskutiert wurde, wie der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Manfred Kucksch, in einem Gespräch mit kn sagte.

Seit dem gibt es viele neue Bürger in der Stadt und eben auch ausländische Bürger welche die Eigentumsverhältnisse des Parks nicht so kennen. Wer nämlich den Schlosspark durch fast alle Eingänge betritt, dem erschließt sich nicht, dass der Eigentümer nicht die Stadt Sondershausen, sondern die Stiftung ist und das hier besondere Bestimmungen gelten. In der Bildergalerie hat kn jede Menge Bilder die zeigen, dass auf die Stiftung als Eigentümer nicht hingewiesen wird.

Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

An einer einzigen Stelle überhaupt ist unmittelbar vor dem Schloss die Parkordnung angebracht.
Parkordnung Schloss Sondershausen
Und selbst die ist noch mal so 100- prozentig in der Aussage.

Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Zwar steht dort, offenes Feuer ist im Schloss und Schlossparkbereich verboten, dass darunter stehende Piktogramm könnte man aber so deuten, dass keine Lagerfeuer erlaubt sind! Ganz streng genommen steht nichts von einem einfachen Grill.

Ist so ein kleiner Grill ein offenes Feuer, die Betonung liegt auf offen? Denn die glimmenden Glut liegt in einem Metallgefäß! Hier gehen die Meinungen auseinander. In der Stadt Sondershausen, außerhalb des Schlossparks wäre die Betreibung so eines Grills nicht verboten, wenn die Sicherheit der Bürger nicht gefährdet und der Brandschutz eingehalten wird, so die klare Aussage von Sven Seidel vom Ordnungsamt der Stadt Sondershausen gegenüber kn.

Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Grillparty im Schlosspark? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Und haben Sie das oben gelesen? Die Benutzung von Tonübertragungsgeräten im Schlosspark ist nicht gestattet. Dazu zählen ganz streng genommen auch Smartphones und Tablets.

Bei so einer Rechtslage sollte man mit Verurteilungen der ausländischen Bürger vorsichtig sein, denn so super klar ist die Rechtslage nicht. Die angeschlagene Parkordnung zeigt aber auch, dass man auf den Besuch ausländischer Bürger nicht so recht vorbereitet ist, denn alle Erläuterungen, auch die touristischen, sind nur in deutsch.

Auch wenn nicht eindeutig klar war, ob die kleine Familien-Grill-Party von Flüchtlingen durchgeführt wurde, gab es von kn einen Hinweis an das Zentralamt des Landratsamtes, doch bei den Flüchtlingen auf die unsichere Rechtslage hinzuweisen und Einfluss zu nehmen, sich lieber einen anderen Ort als den Schlosspark von Sondershausen zum Grillen zu wählen.

Vielleicht sollte man überlegen, ob man nicht erlaubte Grillstätten anlegt. Allerdings zeigt das Beispiel Frauenberg, dass es leider oft im Umfeld solcher Einrichtungen recht viel Unordnung hinterlassen wird. Als kn übrigens am Sonntag nochmals durch den Schlosspark kam, waren an der Grillstätte keine Rückstände zu bemerken!
Autor: khh

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