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Landespolitik

32 Millionen Euro für Hochwasserschutz

Sonntag, 23. August 2015, 10:22 Uhr
Das Thüringer Umweltministerium stellt Kommunen und Anlagenbetreibern in den kommenden Jahren insgesamt 32 Millionen Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz und Projekte zur Verbesserung des ökologischen Zustands sowie der Durchgängigkeit von Fließgewässern zur Verfügung...


Darauf verweist Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund mit dem Inkrafttreten einer neuen Förderrichtlinie im Rahmen der „Aktion Fluss“.

„Thüringen setzt neue Maßstäbe beim Hochwasser- und Gewässerschutz. Mit den neuen Fördermöglichkeiten unterstützen wir Kommunen, die sich durch Hochwasserschutzmaßnahmen und die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes gegen künftige Hochwasserereignisse und durch den Klimawandel bedingte häufigere Starkregenereignisse wappnen wollen. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag für die Entwicklung naturnaher und ökologischer Flüsse, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zielgenau umzusetzen“, so Siegesmund.

Ziel der Förderung ist es, Kommunen und Zweckverbände bei der Umsetzung der jeweils über 3.000 Einzelprojekte der Landesprogramme Hochwasser- und Gewässerschutz zu unterstützen und die kommunale Zusammenarbeit zu verstärken. Durch die Neuausrichtung der Förderrichtlinie auf gestaffelte Fördersätze werden für Projekte der Fließgewässerentwicklung erstmals bis zu 90 Prozent der Investitionskosten von Kommunen und Zweckverbänden finanziert. Für Hochwasserschutzprojekte steigt die maximale Förderung auf bis zu 80 Prozent. Im Sinne des präventiven Hochwasserschutzes fördert Thüringen auch die Erstausstattung zur Einrichtung von kommunalen Wasserwehrdiensten.

Um die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer zu verbessern werden Anlagenbetreiber außerdem bei der Stilllegung, dem Rückbau und dem ökologischen Umbau von Wasserkraftwerken unterstützt. „Lebendige Flüsse brauchen Raum und einen Flusslauf ohne Hindernisse. Von der Beseitigung von Querbauwerken profitieren die Artenvielfalt und der ökologische Zustand unserer Gewässer“, so die Ministerin.

Hintergrund: Mit der Richtlinie zur „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der ‚Aktion Fluss‘“ erfolgt eine Neuausrichtung der Förderbedingungen zur zielgerichteten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie durch die Thüringer Landesprogramme Hochwasser- und Gewässerschutz.

Die Mittelbereitstellung in Höhe von 32 Millionen Euro bis 2020 erfolgt zu gleichen Teilen für den Hochwasserschutz und die Fließgewässerentwicklung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Für Hochwasserschutzmaßnahmen steigen die Fördersätze für Maßnahmen aus dem Landesprogramm Hochwasserschutz von bisher 70 auf bis zu 75 Prozent (mit kommunaler Zusammenarbeit auf bis zu 80 Prozent). Angehoben werden auch die Fördersätze für Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung aus dem Landesprogramm Gewässerschutz von bisher 70 auf bis zu 85 Prozent (bei Maßnahmen mit kommunaler Zusammenarbeit auf bis zu 90 Prozent).

Gleichzeitig gelten für Maßnahmen außerhalb der Landesprogramme Hochwasser- und Gewässerschutz geringere Fördersätze. Förderanträge sind über die Thüringer Aufbaubank einzureichen. Weitere Informationen unter www.aktion-fluss.de
Autor: red

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