Politik im Landkreis
Mehr Mittel für Jugendhilfe
Mittwoch, 02. September 2015, 16:25 Uhr
Im Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises ging es heute um eine überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgaben von gesamt 213.000,00 Euro im Bereich der Jugendhilfe.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und im Bereich der Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.
Im laufenden Haushaltsjahr zeichnete sich ein Fallanstieg ab. Einerseits durch Zuzüge in den Kyffhäuserkreis andererseits durch den steigenden Bedarf in der Bevölkerung.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im EPL 4 Soziales gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Mehrausgaben im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII: 160.000,00 €
Mehrausgaben im Bereich der Einrichtungen nach § 19 SGB VIII (Mutter/Vater-Kind): 53.000,00 €
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgaben von gesamt 213.000,00 Euro im Bereich der Jugendhilfe.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und im Bereich der Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.
Im laufenden Haushaltsjahr zeichnete sich ein Fallanstieg ab. Einerseits durch Zuzüge in den Kyffhäuserkreis andererseits durch den steigenden Bedarf in der Bevölkerung.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im EPL 4 Soziales gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Mehrausgaben im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII: 160.000,00 €
Mehrausgaben im Bereich der Einrichtungen nach § 19 SGB VIII (Mutter/Vater-Kind): 53.000,00 €
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
