Friedhof wird moderner
Donnerstag, 10. September 2015, 20:12 Uhr
Schwerpunkt der heutigen Hausausschusssitzung des Stadtrats von Sondershausen war der Entwurf der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebühren Satzung...
Beide wurden in einer Präsentation vorgestellt. Bei der Friedhofsgebühren wurden allerdings für einzelne Positionen noch keine Angaben gemacht. Allerdings ist die Tendenz schon klar erkennbar.
So war in der noch gültigen Satzung, als sie 2005 erarbeitet wurde ein Gebührendeckungsgrad von 63 Prozent angesetzt worden. Im Laufe der Jahre wurden die Gebühren nicht erhöht, aber durch Steigerung der Kosten sank der Deckungsgrad auf nur noch 48 Prozent.
Im Rahmen des Konsolidierungskonzept wurde von der Stadt Sondershausen gefordert, den Deckungsgrad der Kosten deutlich zu erhöhen. Eigentlich müsste ja ein Deckungsgrad von 100 Prozent her, so Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU), aber mit der Kommunalaufsicht wurde "ausgelotet", dass auch eine Erhöhung auf "nur" 74 Prozent akzeptiert werden wird.
Bei der Aktualisierung der Gebührensatzung müsse auch berücksichtigt werden, dass der Werkhof den Stundensatz von 23 Euro / Stunde auf 29 Euro / Stunden erhöhen musste. Trotzdem lag man damit immer noch unter den Werten privater Anbieter. Die Möglichkeiten dazu waren untersucht worden.
Bei der Diskussion hatte ein Stadtrat/rätin damit Probleme, dass eventuell auch für eine Stiefmutter von den Angehörigen die Beerdigungskosten übernommen werden müssten. Bis zur Stadtratsitzung will man nochmal die gesetzliche Lage prüfen.
Mehr Raum bei der Darstellung nahm die Vorstellung der Friedhofssatzung ein. Mit der neuen Satzung wolle man sich den neue Erfordernissen bei der Gestaltung der Friedhöfe stellen. Wir müssen auch verhindern, dass Beerdigungen nicht mehr in Sondershausen durchgeführt werden, nur weil die Satzung es verhindert.
- Friedhofkultur soll angepasst werden
Danach soll es dann offiziell auch Besetzung von Fehlgeburten geben (Sternenkinder). Auch eine Grabvergabe zu Lebzeiten soll zugelassen werden. Es soll eine Erweiterung pflegfreier Gräber geben. Und auch Biournen und -überurnen sollen eingeführt werden. Bisherige Urnen sind nach 20 Jahren Liegezeit noch nicht zerfallen und müssen eventuell kostspielig vernichtet werden.
- Neue Bestattungsformen
Kleine Urnengemeinschaften (mit 16 Urnen) soll es geben. Das erste Feld wurde schon mal zugelassen und wurde gut angenommen. In Stockhausen werden Baumbestattungen zugelassen werden (16 um einen Baum). Auch Partnergräber wirde es geben, ebenso wie ein großes Familiengrab (zwei Säge, 4 Urnen).
- Überarbeitung Gestaltungsformen
Möglichst keine Baumarktmaterialien. Mehr Grün als Steine.
- Verankerung eines Beratungsgespräch.
Bei einer ernsten Angelegenheit sorgte Bürgermeister Kreyer für lachen und viel Schmunzeln. Er verabschiedete die beiden Bearbeiterinnen, welche die Präsentation vorgestellt hatten, mit den Worten:
"Vielleicht sehen wir uns ja mal auf dem Friedhof."
Der Entwurf Friedhofsgebührensatzung wurde bei einer Gegenstimme und die Friedhofsatzung bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Autor: khhBeide wurden in einer Präsentation vorgestellt. Bei der Friedhofsgebühren wurden allerdings für einzelne Positionen noch keine Angaben gemacht. Allerdings ist die Tendenz schon klar erkennbar.
So war in der noch gültigen Satzung, als sie 2005 erarbeitet wurde ein Gebührendeckungsgrad von 63 Prozent angesetzt worden. Im Laufe der Jahre wurden die Gebühren nicht erhöht, aber durch Steigerung der Kosten sank der Deckungsgrad auf nur noch 48 Prozent.
Im Rahmen des Konsolidierungskonzept wurde von der Stadt Sondershausen gefordert, den Deckungsgrad der Kosten deutlich zu erhöhen. Eigentlich müsste ja ein Deckungsgrad von 100 Prozent her, so Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU), aber mit der Kommunalaufsicht wurde "ausgelotet", dass auch eine Erhöhung auf "nur" 74 Prozent akzeptiert werden wird.
Bei der Aktualisierung der Gebührensatzung müsse auch berücksichtigt werden, dass der Werkhof den Stundensatz von 23 Euro / Stunde auf 29 Euro / Stunden erhöhen musste. Trotzdem lag man damit immer noch unter den Werten privater Anbieter. Die Möglichkeiten dazu waren untersucht worden.
Bei der Diskussion hatte ein Stadtrat/rätin damit Probleme, dass eventuell auch für eine Stiefmutter von den Angehörigen die Beerdigungskosten übernommen werden müssten. Bis zur Stadtratsitzung will man nochmal die gesetzliche Lage prüfen.
Mehr Raum bei der Darstellung nahm die Vorstellung der Friedhofssatzung ein. Mit der neuen Satzung wolle man sich den neue Erfordernissen bei der Gestaltung der Friedhöfe stellen. Wir müssen auch verhindern, dass Beerdigungen nicht mehr in Sondershausen durchgeführt werden, nur weil die Satzung es verhindert.
- Friedhofkultur soll angepasst werden
Danach soll es dann offiziell auch Besetzung von Fehlgeburten geben (Sternenkinder). Auch eine Grabvergabe zu Lebzeiten soll zugelassen werden. Es soll eine Erweiterung pflegfreier Gräber geben. Und auch Biournen und -überurnen sollen eingeführt werden. Bisherige Urnen sind nach 20 Jahren Liegezeit noch nicht zerfallen und müssen eventuell kostspielig vernichtet werden.
- Neue Bestattungsformen
Kleine Urnengemeinschaften (mit 16 Urnen) soll es geben. Das erste Feld wurde schon mal zugelassen und wurde gut angenommen. In Stockhausen werden Baumbestattungen zugelassen werden (16 um einen Baum). Auch Partnergräber wirde es geben, ebenso wie ein großes Familiengrab (zwei Säge, 4 Urnen).
- Überarbeitung Gestaltungsformen
Möglichst keine Baumarktmaterialien. Mehr Grün als Steine.
- Verankerung eines Beratungsgespräch.
Bei einer ernsten Angelegenheit sorgte Bürgermeister Kreyer für lachen und viel Schmunzeln. Er verabschiedete die beiden Bearbeiterinnen, welche die Präsentation vorgestellt hatten, mit den Worten:
"Vielleicht sehen wir uns ja mal auf dem Friedhof."
Der Entwurf Friedhofsgebührensatzung wurde bei einer Gegenstimme und die Friedhofsatzung bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
