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Sondershausen

Erste Runde im Abberufungsverfahren

Donnerstag, 01. Oktober 2015, 19:35 Uhr
Dem Stadtrat der Stadt Sondershausen lag heute die Beschlussvorlage zur vorzeitigen Abberufung, der Ersten (hauptamtlichen) Beigeordnete der Stadt Sondershausen, Frau Cornelia Kraffzick, gemäß § 32 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung zur Entscheidung vor.

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Gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung muss der Antrag auf Abberufung von der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates der Stadt gestellt werden.

Der von der Stadtratsfraktion der Volkssolidarität für die Stadtratssitzung am 1. Oktober eingebrachte Antrag trägt die Unterschriften von 27 Stadtratsmitgliedern (von 30 möglichen).

Abberufung (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Abberufung (Foto: Karl-Heinz Herrmann) In einer ersten Runde musste heute der Stadtrat über den vorzeitigen Abberufungsantrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden.

Für die Abberufung gab es 27 Ja-Stimmen.

Gegen die Abberufung gab es 3 Nein-Stimmen.

Es gab 0 Stimmenthaltungen.

In einer zweiten Abstimmungsrunde muss jetzt der Stadtrat in einer zweiten Wahl ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Abberufung nochmals zustimmen. Die nächste Abstimmung darf in frühestens zwei Wochen erfolgen!


Und so stimmte die SPD/Grüne Fraktion:
Alle fünf SPD-Mitglieder stimmten mit Ja, ein Mitglied (Sabine Bräunicke war nicht anwesend).

Update 20:20 Uhr

Gegen die Abberufung stimmten Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU), Gerhard Axt (Nubi) und Jürgen Rauschenbach (Grüne), die das vorher in der Diskussion auch begründeten. Darüber und weitere Stimmen in einem gesonderten Beitrag.

Das Interesse an der Stadtratssitzung war seitens der Bevölkerung hoch.

Sehr emotional geführte Diskussion um Abberufung
Autor: khh

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