Neuer Gesetzentwurf bringt Klarheit
Rechtssicherheit bei WLAN-Hotspots
Dienstag, 06. Oktober 2015, 12:47 Uhr
An öffentlichen Plätzen wie Rathäusern und Bibliotheken aber auch in Hotels oder Cafés nutzen immer mehr Menschen kostenfreie WLAN-Hotspots. Aktuell besteht für Anbieter eine große Rechtsunsicherheit, insbesondere im Punkt der Haftung bei Nutzerverstößen. Das könnte sich ändern...
Vor allem kleinere Unternehmen und gastronomische Einrichtungen verzichten deshalb oft auf die Bereitstellung von schnellen Gastzugängen und damit auf potentielle Kunden.
Das neue Telemediengesetz unterstützt den Ausbau drahtloser Internetzugänge im öffentlichen Raum. Ein Inkrafttreten wird für die erste Jahreshälfte 2016 erwartet und bietet gerade für gewerbliche Anbieter enorme Erleichterungen im Bereich der Rechtssicherheit, sagt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Gerald Grusser.
Der WLAN-Anbieter müsse künftig seinen Anschluss nur noch angemessen sichern. Das bedeute, dass ein spezielles Verschlüsselungsverfahren nicht mehr erforderlich sei. Dadurch könne der Betreiber selbst entscheiden, wie er sich schützt. Außerdem müsse er sich wie bisher vom Nutzer bestätigen lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begehen werde.
Erfüllt der WLAN-Betreiber diese Voraussetzungen, haftet er nicht als Störer für die von anderen über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen, kann also Abmahnungen und Unterlassungsklagen verhindern. Dies ist in dem aktuell gültigen Gesetz noch nicht klar definiert, stellt Grusser fest. Die Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage würden bisher den Ausbau von öffentlichem WLAN hemmen. Deutschland liege mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner international weit hinter vielen anderen Ländern zurück (zum Vergleich: Südkorea: 37,35; Großbritannien 28,67; Schweden 9,94).
Autor: redVor allem kleinere Unternehmen und gastronomische Einrichtungen verzichten deshalb oft auf die Bereitstellung von schnellen Gastzugängen und damit auf potentielle Kunden.
Das neue Telemediengesetz unterstützt den Ausbau drahtloser Internetzugänge im öffentlichen Raum. Ein Inkrafttreten wird für die erste Jahreshälfte 2016 erwartet und bietet gerade für gewerbliche Anbieter enorme Erleichterungen im Bereich der Rechtssicherheit, sagt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Gerald Grusser.
Der WLAN-Anbieter müsse künftig seinen Anschluss nur noch angemessen sichern. Das bedeute, dass ein spezielles Verschlüsselungsverfahren nicht mehr erforderlich sei. Dadurch könne der Betreiber selbst entscheiden, wie er sich schützt. Außerdem müsse er sich wie bisher vom Nutzer bestätigen lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begehen werde.
Erfüllt der WLAN-Betreiber diese Voraussetzungen, haftet er nicht als Störer für die von anderen über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen, kann also Abmahnungen und Unterlassungsklagen verhindern. Dies ist in dem aktuell gültigen Gesetz noch nicht klar definiert, stellt Grusser fest. Die Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage würden bisher den Ausbau von öffentlichem WLAN hemmen. Deutschland liege mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner international weit hinter vielen anderen Ländern zurück (zum Vergleich: Südkorea: 37,35; Großbritannien 28,67; Schweden 9,94).
