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Aus der Kommunalpolitik

Zum Thema Jugendhilfe

Mittwoch, 07. Oktober 2015, 17:00 Uhr
Um eine überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ging es heute im Kreisausschuss...


Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 410.000,00 € in der Haushaltsstelle 01.4557.7713 Hilfe in Heimen nach § 34 SGB VIII zu beschließen.

Die zusätzlichen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 410.000,00 € werden durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen entsprechend gedeckt (s. unten). Dadurch entsteht keine finanzielle Mehrbelastung für den Kreishaushalt 2015.

Für die genannte Haushaltsstelle wurden durch den Kreisausschussbeschluss 2015/6/071 bereits 216.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt.

Die überplanmäßigen Ausgaben waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Heimerziehung nach
§ 34 SGB VIII, die entsprechend der Hochrechnungen einen weiteren Mehrbedarf in Höhe von 410.000,00 € bis zum Jahresende aufzeigen.

Die Steigerung zeichnet sich einerseits durch Zuzüge von Sorgeberechtigten Eltern in unseren Landkreis und andererseits durch die steigenden Kostensätze der Unterbringung ab.

Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben im EPL 4 Soziales gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Autor: khh

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