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Nahrungsmittel mit „geschützter geographischer“ Angabe

Herkunft bleibt oft ungewiss

Dienstag, 13. Oktober 2015, 17:54 Uhr
Es gibt sie auf Käse, Bier, Fleisch und vielen anderen Produkten: die EU-Gütezeichen zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „Geschützte geographische Angabe“...


Ein Vorteil der Gütezeichen ist, dass sie rechtlich geregelt sind. Hersteller können dazu die Eintragung ihrer Erzeugnisse bei der EU-Kommission beantragen und so deren Produktbezeichnung vor Nachahmung schützen. Ein Lebensmittel darf das jeweilige Gütezeichen nur dann tragen, wenn es die entsprechenden Anforderungen für die geschützte Produktbezeichnung erfüllt.

Das strengere der beiden Siegel ist die “geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.“. Es informiert verlässlich darüber, dass das Erzeugnis in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem festgelegtem Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurde.

Altenburger Ziegenkäse zählt beispielsweise zu den geschützten Ursprungsbezeichnungen. „Hier können Verbraucher sicher sein, dass die Käsereimilch ausschließlich im Herstellungsgebiet rund um Altenburg gewonnen wurde“, sagt Luise Hoffmann, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.

Anders sieht es dagegen bei der „geschützten geografischen Angabe – g.g.A.“ aus. Es garantiert lediglich eine enge Verbindung mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, findet im Herkunftsgebiet statt. „Das Fleisch für die Thüringer Rostbratwurst muss also keineswegs von Thüringer Schweinen stammen“, erklärt Luise Hoffmann, „lediglich die Herstellung findet in Thüringen statt“.

Auch wenn rechtlich definierte Siegel mehr Verbindlichkeit bieten, sind sie für Verbraucher nur wenig hilfreich, wenn sie falsche Erwartungen wecken. Auf den ersten Blick sehen sich beide Siegel zum Verwechseln ähnlich und Verbraucher kann sich nur schwer merken, ob nun die Ursprungsbezeichnung oder die geografische Angabe die strengere Regelung war. Wer genau wissen möchte, welche Regelungen für das jeweilige Produkt gelten, muss erst in der Datenbank der geschützten Herkunftszeichen recherchieren.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet kostenlose telefonische Beratungen an. Das Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung ist Dienstag von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr unter 0361 555 14 27 erreichbar.

Persönliche Beratungsgespräche werden nach Terminvereinbarung unter 0361 555 14-0 in Erfurt, Jena, Rudolstadt und Suhl angeboten.
Autor: red

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