Kommunalpolitik
Änderungen beim Rechnungsprüfungsamt
Mittwoch, 18. November 2015, 17:04 Uhr
Im Kreisausschuss ging es heute um eine Personalie, die Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamte und der Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Kooperation mit dem Landkreis Nordhausen
Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Ablauf 31.01.2016
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, Frau Kreisoberamtsrätin Heidemarie Heutling gemäß § 81 ThürKO mit Ablauf des 31.01.2016 als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
des Kyffhäuserkreises abzuberufen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes Frau Kreisoberamtsrätin Heidemarie Heutling
des Kyffhäuserkreises wird zum 31.01.2016 in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
(§ 25 Thüringer Beamtengesetz) versetzt. Gemäß § 81 ThürKO ist der Leiter/ die
Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes durch den Kreistag abzuberufen.
Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung vom 01.02.2016
Der Kreisausschuss empfahl bei einer Enthaltung dem Kreistag, Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke gemäß §81 ThürKO mit Wirkung vom 01.02.2016 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises zu berufen.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Gegenüber den aktuellen Personalkosten für die Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes, bedeutet die Kooperationslösung mit dem Landkreis Nordhausen eine finanzielle Einsparung von etwa 50 % für den Kreishaushalt. Dies wird in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend berücksichtigt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die bisherige Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises wird zum 31.01.2016 in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 25 Thüringer Beamtengesetz) versetzt. Gemäß § 81 ThürKO ist der Leiter/die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes durch den Kreistag zu bestellen.
Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ist die Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes
im Landkreis Nordhausen.
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordhausen, Beschluss vom 08.12.2015 Nr. 2010/5/084, erfolgt die Bestellung von Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ab 01.02.2016 mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit im Kyffhäuserkreis.
Die Dienststellen beider Landkreise gehen davon aus, dass mit der vorgeschlagenen Besetzung der frei werdenden Stelle der anfallende Arbeitsaufwand erledigt werden kann. Frau Radtke ist mit der Abordnung an den Kyffhäuserkreis mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit einverstanden.
Innerhalb eines Jahres soll eine Struktur für eine dauerhafte interkommunale Zusammenarbeit
des Bereiches mit dem Landkreis Nordhausen nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit oder den Vorschriften zur Errichtung einer interkommunalen Anstalt öffentlichen Rechts (§ 76a ThürKO) erarbeitet werden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Hochwind: Bei der Bauverwaltung wird es eine analoge Regelung geben, dann wird die Bauverwaltung von Nordhausen zu 50 Prozent in Sondershausen übernommen.
Bei weiteren Ämter laufen Überlegungen.
Diese Regelung ist befristet und kann jederzeit auch wieder gelöst werden, dann mit einer Ausschreibung.
Autor: khhAbberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Ablauf 31.01.2016
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, Frau Kreisoberamtsrätin Heidemarie Heutling gemäß § 81 ThürKO mit Ablauf des 31.01.2016 als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
des Kyffhäuserkreises abzuberufen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes Frau Kreisoberamtsrätin Heidemarie Heutling
des Kyffhäuserkreises wird zum 31.01.2016 in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
(§ 25 Thüringer Beamtengesetz) versetzt. Gemäß § 81 ThürKO ist der Leiter/ die
Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes durch den Kreistag abzuberufen.
Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung vom 01.02.2016
Der Kreisausschuss empfahl bei einer Enthaltung dem Kreistag, Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke gemäß §81 ThürKO mit Wirkung vom 01.02.2016 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises zu berufen.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Gegenüber den aktuellen Personalkosten für die Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes, bedeutet die Kooperationslösung mit dem Landkreis Nordhausen eine finanzielle Einsparung von etwa 50 % für den Kreishaushalt. Dies wird in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend berücksichtigt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die bisherige Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises wird zum 31.01.2016 in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 25 Thüringer Beamtengesetz) versetzt. Gemäß § 81 ThürKO ist der Leiter/die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes durch den Kreistag zu bestellen.
Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ist die Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes
im Landkreis Nordhausen.
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordhausen, Beschluss vom 08.12.2015 Nr. 2010/5/084, erfolgt die Bestellung von Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ab 01.02.2016 mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit im Kyffhäuserkreis.
Die Dienststellen beider Landkreise gehen davon aus, dass mit der vorgeschlagenen Besetzung der frei werdenden Stelle der anfallende Arbeitsaufwand erledigt werden kann. Frau Radtke ist mit der Abordnung an den Kyffhäuserkreis mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit einverstanden.
Innerhalb eines Jahres soll eine Struktur für eine dauerhafte interkommunale Zusammenarbeit
des Bereiches mit dem Landkreis Nordhausen nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit oder den Vorschriften zur Errichtung einer interkommunalen Anstalt öffentlichen Rechts (§ 76a ThürKO) erarbeitet werden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Hochwind: Bei der Bauverwaltung wird es eine analoge Regelung geben, dann wird die Bauverwaltung von Nordhausen zu 50 Prozent in Sondershausen übernommen.
Bei weiteren Ämter laufen Überlegungen.
Diese Regelung ist befristet und kann jederzeit auch wieder gelöst werden, dann mit einer Ausschreibung.
